Krankenkassen aktualisieren Mindestmengenliste zur Kniegelenk-Totalendoprothese (TEP)

Qualität ärztlicher Leistungen hängt auch von Häufigkeit der Leistungserbringung ab

Siegburg, 23.6.2009 - Die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben die so genannte Knie-TEP-Transparenzliste umfassend aktualisiert und ergänzt. Die von den Spitzenverbänden der gesetzlichen Krankenkassen und dem PKV-Verband erstmals 2005 veröffentlichte Liste von Krankenhäusern, die mindestens 50 Kniegelenk-Totalendoprothesen (Knie-TEP) durchgeführt haben, wurde von den Kliniken, Experten und betroffenen Patienten überaus positiv aufgenommen. Die Beteiligten fordern seitdem eine Fortführung der bestehenden Liste. Diesem Wunsch wird durch die regelmäßige Aktualisierung der Knie-TEP-Transparenzliste gerne gefolgt. Seit 2009 übernehmen dies die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und der PKV-Verband.

Wer ein künstliches Kniegelenk benötigt und sich deshalb operieren lassen muss, möchte diese Operation möglichst in einer Klinik mit umfassender Erfahrung und entsprechendem Know-how vornehmen lassen. Mindestens 50 solcher Eingriffe pro Jahr sollten die Krankenhäuser durchführen – so lautet daher nicht nur die Empfehlung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und des PKV-Verbandes. Denn anerkannte wissenschaftliche Studien sowie die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie bestätigen den Zusammenhang von Menge und Qualität bei der Knie-TEP. Auch der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für den Bereich der Knie-TEP den wissenschaftlichen Nachweis dieses Zusammenhanges bestätigt. Am 18.6.2005 wurde eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Jahr und Krankenhaus festgelegt, die mit der zuletzt am 18. Dezember 2008 geänderten Vereinbarung des G-BA erneut bestätigt wurde und seither gilt.

Die aktuelle Knie-TEP-Transparenzliste von GKV und PKV enthält nun alle Krankenhäuser, die die Voraussetzungen der Mindestmengenvereinbarung des G-BA erfüllen und ihr Einverständnis zur Veröffentlichung erklärt haben. Das Ergebnis dieser Aktualisierung kann jederzeit im Internet, zum Beispiel unter www.gkv.info, abgerufen werden.

Die gemeinsame Knie-TEP-Transparenzliste ist nach wie vor offen. Sie wird fortlaufend und zeitnah auf der Grundlage der im G-BA vereinbarten Regelungen gepflegt, so dass Krankenhäuser zukünftig je nach Tatbestand in die Liste aufgenommen, jedoch auch entfernt werden können. Dadurch wird Transparenz für Patienten und Ärzte im Leistungsbereich Knie-TEP geschaffen.

Diese Pressemitteilung wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene veröffentlicht:

  • AOK-Bundesverband, Berlin
  • BKK Bundesverband GbR, Essen
  • IKK e. V., Berlin
  • Knappschaft, Bochum
  • Spitzenverband der landwirtschaftlichen Krankenkassen, Kassel
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Siegburg
  • Verband der privaten Krankenversicherung e. V., Köln

Kontakt

Federführend für die Veröffentlichung:

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Frankfurter Str. 84
53721 Siegburg

 

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