Der Gemeinsame Bundesausschuss ist ein Erfolgsmodell - selbstverwaltet, transparent und sektorübergreifend werden Standards für gute Versorgung gesetzt

der Verbände der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene:

  • AOK-Bundesverband, Berlin
  • BKK Bundesverband, Essen
  • IKK e. V., Berlin
  • Knappschaft, Bochum
  • Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung, Kassel
  • Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Berlin

Berlin, 30.5.2011 - In der aktuellen Debatte um das Versorgungsgesetz plant die Bundesregierung eine Revision der Strukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA): Statt sektorübergreifend sollen künftig sektorale Beschlussgremien über die untergesetzliche Normierung der Versorgung in Deutschland entscheiden. Außerdem sollen die Unparteiischen Vorsitzenden des G-BA vom Parlament berufen und der Einfluss des Bundesministeriums für Gesundheit auf G-BA-Entscheidungen verstärkt werden.

Solche Forderungen weisen Arbeitgeber- und Versichertenvertreter der Selbstverwaltungen der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene ausdrücklich als rückwärtsgewandt und kontraproduktiv zurück. Im Interesse der Patienten an guter Versorgung und zugleich im Interesse wirtschaftlicher Verwendung der Mittel der Beitragszahler liegt seit langem die Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen. Mit Zusammenführung von zuvor sechs separaten Gremien und seiner seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (2007) sektorübergreifenden Arbeitsweise hat der G-BA die notwendigen und erforderlichen Entscheidungen evidenzbasiert und sachgerecht getroffen. Rein sektorale Themen waren in den letzten Jahren die Ausnahme und keinesfalls die Regel. Hilfreich unterstützen sollte der Gesetzgeber die sektorübergreifende Arbeitsweise dadurch, dass für den G-BA und die Beteiligten zur Stärkung der sektorübergreifenden Qualitätssicherung die Nutzung von Routinedaten der Versorgung ausdrücklich legitimiert wird.

Im Übrigen betonen die Arbeitgeber- und Versichertenvertreter der Selbstverwaltungen der Verbände der Kassenarten auf Bundesebene, dass die G-BA-Struktur sich insgesamt bewährt habe. Sie sorgt zugleich für angemessene Transparenz aller Entscheidungen. Die Spitzenverbände der Kassenarten sehen den Gesetzgeber weiterhin in der politischen Verantwortung für die Definition der Rahmenbedingungen der GKV. Die weitere Ausgestaltung soll unverändert Sache des G-BA bleiben.

Zum Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste gemeinsame Beschlussgremium der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er bestimmt in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens.


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