vdek wirbt für Teilnahme am Endoprothesenregister

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wirbt bei den Krankenhäusern dafür, sich verstärkt am Deutschen Endoprothesenregister (EPRD) zu beteiligen. Rund 100 Krankenhausstandorte liefern derzeit regelmäßig Daten an das Register. „Diese Krankenhäuser setzen bereits jetzt ein Zeichen für mehr Sicherheit in der Versorgung von Patienten und sind damit Vorreiter in Sachen Qualität“, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Veröffentlichung der teilnehmenden Krankenhausstandorte durch das EPRD. Die übrigen rund 584 Krankenhäuser, die sich am EPRD angemeldet haben, liefern dagegen noch zu selten die nötigen Daten für die wissenschaftliche Auswertung an das EPRD. „Damit entziehen sie sich dem notwendigen Qualitätswettbewerb in der medizinischen Versorgung mit künstlichen Hüft- und Kniegelenken“, so Elsner weiter.

Elsner bekräftigt ausdrücklich: „Durch ihr Mitwirken am EPRD können die Krankenhäuser maßgeblich dazu beitragen, die Versorgung mit Hüft- und Kniegelenksimplantaten zu verbessern. Denn das EPRD steht für einen zusätzlichen Qualitätscheck von neutraler, fachkompetenter Stelle. Auch die Sicherheit für Patienten wird erhöht; die entsprechenden Krankenhäuser können Patienten schneller informieren, falls mangelhafte Implantate Rückrufe nötig machen.“ An die Adresse der Politik richtet Elsner die Forderung nach einer zügigen Einrichtung eines verpflichtenden Implantateregisters. Diese Forderung wurde damals auch von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe in deren Eckpunkten erhoben und müsste nun in einem separaten Gesetz umgesetzt werden. „Im Sinne der Patientensicherheit und für Versorgungsqualität wäre ein verpflichtendes Implantateregister ein wichtiger und begrüßenswerter Schritt.“ Bislang ist die Teilnahme am EPRD für Krankenhäuser freiwillig.

Das EPRD ist eine hundertprozentige Tochter der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie (DGOOC) und der Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet. Am EPRD beteiligen sich Krankenhäuser, die sechs Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse (hkk)), weitere gesetzliche Krankenkassen sowie Prothesenhersteller. Der vdek unterstützt das EPRD seit dessen Gründung im Jahr 2010 finanziell, organisatorisch und mit Know-how.

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