Dringender Nachbesserungsbedarf bei Arzneimittelreform

Anlässlich der Bundestagsanhörung zum Entwurf des GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG) erklärt die vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner:

„Der Gesetzesentwurf enthält viele Einzelmaßnahmen, aber keine echte Strategie, wie die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft wirtschaftlich und qualitativ hochwertig gestaltet werden kann. Das gilt insbesondere in Hinblick auf den Umgang mit besonders hochpreisigen Arzneimitteln. Kritisch sehen wir vor allem, dass die Erstattungsbeträge aus den Verhandlungen zwischen GKV-Spitzenverband und Pharmafirmen ‚vertraulich‘ behandelt werden sollen. Die vom Gesetzgeber vermuteten Einsparungen durch diese Maßnahme können die Risiken nicht aufwiegen, die damit entstehen würden. Durch das Vorhaben ist die Funktionsfähigkeit zahlreicher gesetzlicher Aufträge gefährdet. Zudem gefährdet die Intransparenz unter anderem den Markt für preisgünstige Re-Importe, da die öffentlich gelisteten deutschen Verhandlungspreise bislang als Referenzpreise für das EU-Ausland gelten. Die Regelung muss daher dingend gestrichen werden. Äußerst problematisch ist die Regelung, wonach die gesetzlichen Krankenkassen keine Direktverträge mehr mit einzelnen Apotheken über die Herstellung von Zytostatika zur Krebstherapie schließen dürfen. Die Krankenkassen nutzen diese Verträge heute unter anderem, um Qualitätskriterien bei der Herstellung dieser Medikamente festzulegen; diese Möglichkeit würde für sie dann komplett entfallen. Der Gesetzgeber verhindert mit der Maßnahme Qualitätsverbesserungen in diesem wichtigen Versorgungsbereich und fördert Intransparenz in einem milliardenschweren Markt. Dies kann nicht im Sinne der Patienten und Beitragszahler sein. Wir fordern die Politik daher eindringlich auf, von der Regelung Abstand zu nehmen.“

Weitere Informationen

Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz (AM-VSG)

Glas mit ausgeschütteten Tabletten, die auf Geldscheinen liegen

Das Gesetz zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der GKV will die freie Preisbildung mit einer Umsatzschwelle von 250 Millionen Euro begrenzen. Zudem sollen Ärzte über ihre Praxisverwaltungssysteme besser über die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung informiert werden. » Mehr » Lesen

Kontakt

Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15

E-Mail: presse@vdek.com