Neuerungen im Gesundheitswesen 2018

Was ändert sich für Versicherte?

Die meisten Gesetze der alten Bundesregierung unter Angela Merkel sind umgesetzt. Aber auch 2018 bringt noch einmal Neuerungen im Gesundheitswesen mit sich, die die alte "GroKo" beschlossen hat. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) hat die wichtigsten auf seiner Internetseite zusammengestellt.

Entlastungen bei Zuzahlungen, mehr Geld im Krankheitsfall

Zum 1.1.2018 steigt das Krankengeld. Dann erhalten gesetzlich Krankenversicherte bis zu 103,25 Euro pro Tag - rund zwei Euro mehr als 2017. Über Entlastungen können sich viele Versicherte bei Zuzahlungen (z. B. für Medikamente oder Hörgeräte) im neuen Jahr freuen. Grund ist, dass der sogenannte "Freibetrag" angehoben wird. Für Beitragszahler mit einem erwachsenen Angehörigen kann das 2018 bis zu 126 Euro mehr im Geldbeutel bedeuten. Für jeden weiteren Angehörigen bis zu 84 Euro und für jedes Kind bis zu 72 Euro.

Mehr Mittel für Prävention und Gesundheitsförderung

Für Prävention und Gesundheitsförderung stellen die Kranken- und Pflegekassen 2018 ca. 552 Millionen Euro (7,65 Euro pro Versicherten) bereit - rund 12 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Mit den zusätzlichen Finanzmitteln werden neben Gesundheitskursen und Präventionsmaßnahmen in Kitas, Schulen, Betrieben, Quartieren und Kommunen auch Präventionsangebote für Bewohner von Pflegeheimen finanziert.

Neue Vorsorgeuntersuchungen für mehr Zahngesundheit

Kleinkinder, Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung erhalten ab 2018 von ihrer Krankenkasse neue Leistungen zur Vorsorge von Zahnerkrankungen. Wer einen Pflegegrad zugewiesen bekommen hat oder aufgrund einer Behinderung Eingliederungshilfe erhält, kann sich künftig zweimal im Jahr beim Zahnarzt den Gesundheitszustand seines Mundes untersuchen und Zahnstein entfernen lassen. Alle anderen Versicherten haben diesen Anspruch einmal jährlich. Die neue Leistung gibt es voraussichtlich ab 1.7.2018. Ausgeweitet werden ab dem kommenden Jahr auch die Früherkennungsuntersuchungen für Karies bei Kleinkindern unter dem 30. Lebensmonat. Von dem neuen Leistungsangebot der Krankenkassen sollen die Kinder ab Ende des Jahres profitieren.

Mehr zu diesen und weitere Neuerungen im Jahr 2018 finden Sie unter:

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