Die gesetzlichen Krankenkassen haben 2017 rund 76 Millionen Euro für die Förderung ambulanter Hospizdienste ausgegeben – vier Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit hat sich die Fördersumme seit dem Jahr 2010 mehr als verdoppelt, damals lagen die Zuwendungen bei 33 Millionen Euro. Hauptförderer der ambulanten Hospizdienste waren 2017 mit 28 Millionen Euro die Ersatzkassen. Auch die Zahl der bezuschussten Hospizdienste stieg 2017 erneut: Bundesweit 915 Anbieter wurden unterstützt, 200 mehr als im Jahr 2010 (2016: 893). Mit den Geldern fördern die Krankenkassen die häusliche Begleitung sterbenskranker Menschen, u. a. durch Zuschüsse zu den Personalkosten, zu Fahrt- und anderen Sachkosten der Dienste sowie zur Qualifizierung von ehrenamtlichen Mitarbeitern.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), würdigte insbesondere den Einsatz der ehrenamtlichen Mitarbeiter: „Mit ihrem Engagement sind die Ehrenamtlichen eine wichtige Stütze für Betroffene und ihre Angehörigen. Ihrem Einsatz ist mit zu verdanken, dass vielen sterbenskranken Menschen ein großer Wunsch erfüllt wird und sie die letzte Zeit ihres Lebens zu Hause verbringen können. Dafür verdienen sie große Wertschätzung und Anerkennung.“ Elsner erinnerte daran, dass bei den geförderten Diensten aktuell fast 40.000 Ehrenamtliche Betroffenen am Lebensende zur Seite stehen. Die Freiwilligen hatten 2016 mehr als 53.000 Patienten begleitet.
Seit 2017 unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen zudem besonders die Arbeit von Kinderhospizen. Derzeit 21 Einrichtungen mit insgesamt 211 Plätzen erhalten seitdem Vergütungen für zusätzliches Personal sowie eine kind- bzw. familiengerechte Ausstattung. Die Vergütung beträgt derzeit durchschnittlich 481 Euro pro Tag und Patient, das sind 231 Euro mehr als der gesetzliche Mindesttagessatz. Dies ermöglicht beispielsweise, dass die Eltern der betroffenen Kinder in den Einrichtungen mit untergebracht werden können.
Die Begleitung durch stationäre Hospize und ambulante Hospizdienste ist für Versicherte kostenlos. Weitere Informationen zu den Anbietern gibt es direkt bei den Ersatzkassen.
Hintergrund:
Das Hospiz- und Palliativgesetz regelt u. a., dass die gesetzlichen Krankenkassen neben den Personal- auch die Sachkosten von ambulanten Hospizdiensten fördern. Das Gesetz war Ende 2015 in Kraft getreten. Die zusätzlichen Fördermittel erhalten die Dienste seit 2016.
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