Anhörung Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)

vdek: Privatversicherte dürfen nicht bevorzugt werden!

Zusätzliche Vergütung nur bei zusätzlichem Mehraufwand

„Das Terminservice- und Versorgungsgesetz leistet einen guten Beitrag, um die Termin- und Wartezeitensituation in den Arztpraxen und die Versorgung auf dem Land zu verbessern“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Verbändeanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 22.8.2018 in Berlin. „Die Regelungen zur Finanzierung sollten allerdings überarbeitet werden – nur für tatsächliche Mehrleistungen kann es eine Extravergütung geben“, betonte Elsner. Zudem müsse endlich klargestellt werden, dass Privatversicherte bei der Vergabe von Terminen nicht bevorzugt werden dürfen. „Die Diskriminierung von gesetzlich versicherten Patienten muss als Verstoß gegen die vertragsärztlichen Pflichten gewertet werden.“

Zusätzliche Vergütung nur für tatsächlichen Mehraufwand

Künftig sollen gesetzlich Krankenversicherte über die Terminservicestellen schneller einen freien Arzttermin bei Haus- oder Fachärzten vermittelt bekommen. Außerdem werden die Mindestsprechstundenzeiten der Arztpraxen von derzeit 20 auf 25 Stunden pro Woche erhöht und es sollen offene Sprechstundenzeiten eingerichtet werden. Kritisch sieht der vdek hier, dass im Zuge der Maßnahmen vieles, was heute eine Selbstverständlichkeit in Arztpraxen ist, künftig zusätzlich vergütet werden soll. Lässt sich beispielsweise ein Patient im Rahmen einer offenen Sprechstunde behandeln, soll der Arzt dafür extra honoriert werden. Damit werden Fehlanreize für Ärzte geschaffen, verlässliche Terminsprechstunden in offene Sprechstunden umzuwandeln, was wiederum zu längeren Wartezeiten in den Praxen führen wird. Wenn ein Arzt, der aktuell 30 Stunden Terminsprechstunden anbietet, zukünftig nur noch für 25 Stunden Termine anbietet und für 5 Stunden eine offene Sprechzeit, verdient er nach der geplanten Neuregelung erheblich mehr, ohne dass nur ein Patient zusätzlich behandelt wird. Gleichzeitig müssten die Patienten in der offenen Sprechstunde wahrscheinlich länger als bisher auf ihre Behandlung warten. Höhere Vergütungen seien nur dann gerechtfertigt, wenn tatsächlich ein Mehraufwand für den Arzt entstehe, betonte die vdek-Vorstandsvorsitzende. Dies sei beispielsweise bei der Behandlung von Neupatienten aufgrund des Mehraufwandes bei der Erstanamnese der Fall.

Versorgung auf dem Land stärken

Die geplanten Vergütungszuschläge für Ärzte, die in Regionen tätig sind, wo es weniger oder zu wenige Ärzte gibt, können aus Sicht des vdek Versorgungsprobleme in ländlichen Regionen lindern. Positiv zu sehen sind zudem der geplante Ausbau von Eigeneinrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung, von Medizinischen Versorgungszentren oder digitalen Sprechstunden. Außerdem sollen bestehende Beschränkungen für Neuniederlassungen in ländlichen Regionen entfallen. Elsner forderte, dass die gesetzlichen Spielräume für anerkannte Arztnetze erweitert werden sollten, so dass diese zum Beispiel medizinische Versorgungszentren auch in Regionen ohne Unterversorgung gründen können. Zudem sollten Ärztenetze auch Ärzte anstellen dürfen. Das sei heute nicht der Fall.

Ein Kernproblem bleibt weiterhin die ungleiche Verteilung von Ärzten zwischen Ballungszentren und ländlichem Raum. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ihrer Verpflichtung besser nachkommen, überzählige Arztsitze in den Städten aufzukaufen. In diesem Bereich fordert der vdek ein stärkeres Mitbestimmungsrecht der Krankenkassen.

 

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