Neuer Rahmenvertrag Arzneimittelversorgung

Sorgen der Apotheker wegen Abrechnungsproblemen unbegründet

Ein Rahmenvertrag zwischen den Krankenkassen und den Apotheken regelt seit 1.7.2019 die Abrechnung von Arzneimitteln neu. Wegen Problemen bei den notwendigen Anpassungen der Apotheken-Software befürchten Apotheken finanzielle Einbußen. Diese Sorgen sind unbegründet, erklärt der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek).

Der vdek stellt klar: Nach Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags befinde man sich derzeit in einer Übergangsphase. Wenn es in dieser Phase tatsächlich zu Problemen bei der Abrechnung durch Apotheken kommen sollte, werden die Ersatzkassen eine gemeinsame Lösung mit den betroffenen Apotheken finden. Der vdek und seine Mitgliedskassen folgen mit ihrem Vorgehen bei der Umsetzung der neuen Vertragsregelungen der Empfehlung des GKV-Spitzenverbandes.

Der neue Rahmenvertrag war bereits vor mehr als einem halben Jahr am 1.1.2019 unterzeichnet worden. Er regelt unter anderem die Abrechnung zur Abgabe von importierten Arzneimitteln an Versicherte (§ 129 Abs. 1 Nummer 2 SGB V) neu.

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vdek: Sorgen der Apotheker wegen Abrechnungs-Problemen unbegründet

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