Um die Zahl der Personenkontakte in Apotheken zu reduzieren und damit das Risiko einer Infektion mit dem neuen Corona-Virus (SARS-CoV-2) zu verringern, lockern die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) die Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln. Ab sofort können Apotheker den Versicherten der Ersatzkassen statt einer rabattierten Arznei auch nicht-rabattierte Arzneimittel ausgeben. Dies gilt dann, wenn das rabattierte Medikament in der Apotheke, die der Patient aufsucht, nicht mehr vorrätig ist. Mit der Regelung soll u. a. verhindert werden, dass die Betroffenen die Apotheke ein weiteres Mal aufsuchen müssen, um ein dort bestelltes Medikament abzuholen oder das Medikament aus einer anderen Apotheke holen müssen. Die Regelung ist zunächst bis zum 30. April 2020 befristet.
Schutzmaßnahme insbesondere für ältere und vorerkrankte Patienten
„Die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Ersatzkassen leisten ihren Beitrag dazu, wo immer es möglich ist. Mit der kurzfristig getroffenen Regelung zur Arzneimittelabgabe schützen wir insbesondere ältere und vorerkrankte Patienten, die Apotheken besonders häufig aufsuchen. Zugleich ist es ein Beitrag zur Verringerung des allgemeinen Infektionsrisikos“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Die Apotheken sind in Deutschland ansonsten grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, bevorzugt rabattierte Arzneimittel an die Versicherten abzugeben.
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