„Mit dem Erlass einer Online-Wahl-Verordnung hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen weiteren wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur fakultativen Online-Stimmabgabe bei den nächsten Sozialwahlen 2023 gesetzt“, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), anlässlich der Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesgesetzblatt. Diese enthält sicherheitstechnische und organisatorische Vorgaben und Prozesse, die notwendig sind, um eine Stimmabgabe auch über das Internet sicher vorzunehmen. Dabei geht es um Fragen zur Vorbereitung der Stimmabgabe per Online-Wahl (zum Beispiel Erstellung Wählerverzeichnis, Wahlzeitraum), um Fragen zur konkreten Durchführung der Online-Wahl (zum Beispiel Stimmabgabe, Authentisierung), um die Ermittlung der Wahlergebnisse und um die Nachbereitung der Wahl. Ergänzend zu der Rechtsverordnung wird das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Richtlinie über die technischen Rahmenbedingungen und Datensicherheitskonzepte vorlegen. Verordnung und technische Richtlinie stellen die Grundlage für die europaweite Ausschreibung des Online-Wahlsystems bei einem externen Dienstleister dar.
Online-Wahlsystem muss hohe Sicherheitsstandards erfüllen
Die Verwaltungsräte der Ersatzkassen der TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK hatten bereits in diesem Sommer die notwendigen Satzungsänderungen für die Stimmabgabe via Internet beschlossen. Demnach sollen die rund 22 Millionen Wahlberechtigten der Ersatzkassen in drei Jahren neben der Briefwahl erstmals auch online abstimmen können, wer ihre Interessen in den wichtigsten Entscheidungsgremien der Sozialen Selbstverwaltung vertritt. „Wir wollen den Ersatzkassen-Versicherten auch die Stimmabgabe digital ermöglichen. Die Online-Wahlen bieten die Chance, das Interesse an der Sozialen Selbstverwaltung zu stärken und neue jüngere Wählergruppen zu erschließen“, so Klemens. Die Rechtsverordnung lege rechtsverbindlich fest, dass das Online-Wahlsystem sehr hohe Sicherheitsstandards erfüllen muss, um Manipulationen und Fehler auszuschließen. Zudem müsse die Wahl transparent und nachvollziehbar sein. „Wir begrüßen diese Regelungen sehr, denn Vertrauen der Wahlberechtigten in das Wahlsystem ist das A und O für den Erfolg der Online-Wahl.“
Hintergrund zur Online-Sozialwahl
Der Bundestag hatte im Mai 2020 ein Gesetz beschlossen, wonach die gesetzlichen Krankenkassen 2023 erstmals im Rahmen eines Modellprojektes Online-Sozialwahlen durchführen können (7. SGB-IV-Änderungsgesetz). Die Reform ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Bis zur Durchführung von Online-Sozialwahlen sind im Anschluss weitere Schritte nötig. In Kürze wird eine Arbeitsgemeinschaft der Kassen gegründet werden, die zum Beispiel die Ausschreibung für das Online-Wahlsystem für alle beteiligten Kassen koordiniert. Die Ersatzkassen setzten sich schon lange für Online-Sozialwahlen ein. Die nächsten Sozialwahlen finden 2023 statt, es wäre die erste Online-Sozialwahl in der Geschichte der Sozialen Selbstverwaltung.
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