Zu den Eckpunkten zur Vermeidung von Lieferengpässen von Arzneimitteln aus dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die Menschen müssen sich auf eine zuverlässige Arzneimittelversorgung im Krankheitsfall verlassen können. Diese Verlässlichkeit ist derzeit durch die aktuellen Lieferprobleme der Pharmahersteller nicht gegeben. Lieferverpflichtungen der pharmazeutischen Industrie wurden nicht eingehalten, womit es zu nicht hinnehmbaren Engpässen in der Versorgung gekommen ist. Die Krankenkassen fordern deshalb schon seit längerem mehr Transparenz und Meldeketten bei Lieferproblemen, ebenso wie die Einführung einer Mindestbevorratung.
Problematisch ist allerdings, dass durch den geplanten Gesetzentwurf wichtige wettbewerbliche Instrumente wie die Rabattverträge oder Festbetragsregelungen bei patentfreien Arzneimitteln ausgesetzt oder abgeschwächt werden sollen, ohne dass diese Maßnahmen automatisch zu einer Beseitigung der Lieferprobleme führen. Auf jeden Fall werden die Regelungen zu einer weiteren Verteuerung der Arzneimittelversorgung führen. Eine pauschale Abschaffung der Festbeträge und Rabattverträge für Kinderarzneimittel erhöht die Gewinne der Pharmaindustrie, aber löst nicht die Probleme.
Wir brauchen eine umfassende Arzneimittelstrategie, die langfristig in der Lage ist, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dafür brauchen wir einen runden Tisch unter Beteiligung aller Akteure – Pharmaindustrie, Großhandel, Krankenkassen und Apotheken.“
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