Am 23. März 2023 berät die Bund-Länder-AG für die Krankenhausreform über die Ausgestaltung der Leistungsgruppen. Dazu sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Für eine qualitätsorientierte und zukunftsfeste Krankenhausversorgung sind bundeseinheitlich definierte Leistungsgruppen von zentraler Bedeutung. Sie sind die Grundlage für die Zuordnung der Krankenhäuser zu den unterschiedlichen Versorgungsstufen und stellen sicher, dass die jeweiligen Eingriffe nur an dafür qualifizierten Häusern durchgeführt werden. Zudem können Vorhaltekosten von den Krankenkassen nur auf der Basis einheitlicher Kriterien finanziert werden. Dabei steht außer Frage, dass die Krankenhausplanung weiterhin Aufgabe der Länder ist. Es geht aber um einheitliche Kriterien und Standards für hohe Qualität in der Versorgung. Sollte aus Versorgungsgesichtspunkten in Einzelfällen davon abgewichen werden müssen, sind die Ausnahmeregelungen begrenzt und nach bundeseinheitlichen Kriterien festzulegen. Eine von Öffnungsklauseln und Ausnahmetatbeständen geprägte Reform wäre zum Scheitern verurteilt.“
Kontakt
Michaela Gottfried
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 – 29 15
E-Mail: presse@vdek.com