Am 5. Januar 2023 beraten Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), die Regierungsfraktion und die Bundesländer über die Vorschläge der Expertenkommission für eine umfassende Reform der Krankenhausversorgung. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) appelliert an die Beteiligten, die damit einhergehende Chance zu nutzen. „Die Expertenkommission hat mit einigen Vorschlägen eine gute Grundlage für die dringend notwendige Umstrukturierung der Krankenhauslandschaft geliefert. Begrüßenswert ist vor allem die stärkere Ausrichtung auf die Qualität der Versorgung“, sagte vdek-Vorstandsvorsitzende Ulrike Elsner. „Der Umbau der Krankenhauslandschaft kann jedoch nur gelingen, wenn die Reform als Gesamtpaket angegangen wird und die Länder durch eine qualitätsorientierte Krankenhausplanung und eine angemessene Finanzierung der Investitionskosten mitziehen.“ Für die konkrete Ausarbeitung sei zudem dringend die Expertise der Kostenträger zu nutzen. Die Ersatzkassen bieten sich an, die Politik bei der Weiterentwicklung der Reformschritte aktiv und konstruktiv zu unterstützen.
Für alle gemeinsam müsse es das Ziel sein, die hochwertige medizinische Versorgung in Deutschland mit dem dafür nötigen Personal auch in Zukunft zu sichern und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nicht zu überfordern.
Ausgestaltung der Vorhaltefinanzierung ist Aufgabe der Selbstverwaltung
Kritisch sehen die Ersatzkassen die Vorschläge der Kommission zur Ausgestaltung der Vorhaltepauschalen. Zwar sei das Vorhaben, für bedarfsnotwendige Leistungen einen Vorhaltekostenanteil vorzusehen ausdrücklich zu unterstützen. Wie die Mittel verteilt und ausgezahlt werden, sollte jedoch strikt nach fachlichen Erwägungen auf der Ebene der gemeinsamen Selbstverwaltung erarbeitet werden.
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