Krankenhausreform – Referentenentwurf

Reform konsequent am Versorgungsbedarf ausrichten / Rettungsdienst und Notfallversorgung mit Krankenhausreform verknüpfen

Zu dem bekanntgewordenen Referentenentwurf eines Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister nun endlich einen Referentenentwurf für eine Krankenhausreform vorgelegt hat. Das Ziel, die Versorgung durch mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit und eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser zu verbessern, ist richtig. Dazu bedarf es einer verbindlichen Definition von Leistungsgruppen auf Basis bundeseinheitlicher Qualitätsstandards. Diese inhaltliche Ausgestaltung muss Voraussetzung für den Umbau der Finanzierung sein. Den Umbau mit einem Transformationsfonds überwiegend aus den Beiträgen der GKV-Versicherten und der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finanzieren zu wollen, führt zu Beitragssatzerhöhungen. Für die Versorgung essenziell ist, dass die Krankenhausreform mit einer Reform des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung zeitnah verknüpft wird. Diese sollten als Gesamtpaket noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden. Aus Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitsgründen bedarf es hier zukünftig der Regelungskompetenz auf Bundesebene.“

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