Am 9. Oktober 2024 wird der Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallGesetz) im Parlament in erster Lesung beraten. Für Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), ist die Reform auf einem guten Weg, was jedoch fehlt ist eine grundlegende Reform des Rettungsdienstes:
„Mit der Beratung des NotfallGesetz im deutschen Bundestag wird morgen eine weitere wichtige Hürde zur Reform der dringend notwendigen Notfallversorgung in Deutschland genommen. Viel wird getan, um die Notfallversorgung strukturell zu verbessern, Krankenhäuser und Krankenhauspersonal von überfüllten Notfallaufnahmen zu entlasten und die Patientinnen und Patienten an den richtigen Versorgungsort zu lenken. Ein zentraler Baustein ist dabei die Errichtung von flächendeckenden Integrierten Notfallzentren (INZ) mit gemeinsamen Tresen von Notaufnahmen der Krankenhäuser und Notdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Ein weiterer Baustein ist der Aufbau der Akutleitstellen bei den KVen, die unter der Nummer 116117 schneller erreichbar sein sollen, und Patientinnen und Patienten per Telefon, Video und Hausbesuchsdienste rund um die Uhr beraten.
Mut zu durchgreifenden Reformen des Rettungsdienstes
Den Aufbau dieser neuen Strukturen unterstützen wir Ersatzkassen ausdrücklich. Doch klammert der vorliegende Gesetzentwurf den Rettungsdienst als zentrale dritte Säule der Notfallversorgung trotz klarer Erkenntnisse über erhebliche Unwirtschaftlichkeit und Fehlversorgung weitgehend aus. Um Doppelstrukturen zu vermeiden, müssen die drei Säulen der Notfallversorgung viel besser zusammenarbeiten. So sind nach Aussage des Verbandes des Rettungsdienstes über 80 Prozent der Rettungsdiensteinsätze nicht gerechtfertigt. Alleine die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen sind im Zeitraum 2012 bis 2022 von rund 1,5 auf rund vier Milliarden Euro und damit um 163 Prozent gestiegen. Für viele Menschen ist die Rufnummer 112 noch immer die erste Anlaufstelle im Notfall. Doch diese Rufnummer ist nur für akute Notfälle gedacht.
Zwar sieht das Gesetz auch die Möglichkeit zur Errichtung von gemeinsamen Gesundheitsleitsystemen vor, die alle Anrufe der Rettungsdienstleitstelle (112) und der Akutleitstellen der KVen (116117) entgegennehmen, doch muss diese Regelung verpflichtend im Gesetz verankert werden. Ansonsten werden weiterhin viele Menschen völlig unnötig ins Krankenhaus gesteuert. Um das zu verhindern, müssen die Leitstellen zu echten Gesundheitsleitstellen ausgebaut werden, von wo aus eine systematische Steuerung der Patientinnen und Patienten auch in die psychosozialen oder pflegerischen Versorgungsbereiche stattfindet. Hier brauchen wir auch entsprechend geschultes Personal. Dringend erforderlich ist auch eine bessere Planung, Vereinheitlichung und Reduzierung der Leitstellen zu größeren Einheiten. Als Richtwert gilt eine Leitstelle auf circa eine Million Einwohner. Gegenwärtig gibt es in der Bundesrepublik 229 Leitstellen.
Um einheitliche Rettungsdienststrukturen in ganz Deutschland mit klaren Zuständigkeiten zu schaffen, sollte der Rettungsdienst im SGB V verankert werden. Damit würde auch klargestellt, dass die Krankenkassen die Versorgung nicht nur dann übernehmen, wenn Versicherte mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus gebracht werden, sondern auch, wenn diese fallabschließend am Notfallort oder telemedizinsch behandelt werden.”
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