Kein Amalgam mehr bei Karies: Zum Schutz der Umwelt hat die Europäische Kommission kurzfristig entschieden, den Einsatz von Dentalamalgam in zahnärztlichen Praxen ab dem 1. Januar 2025 europaweit vollständig zu verbieten. Seit 2018 gilt das Verbot bereits für Schwangere, Stillende und Jugendliche unter 15 Jahren. Um auch ab 2025 weiterhin allen Versicherten eine vollwertige Füllungstherapie ohne Aufpreis anzubieten, haben sich der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) nun auf eine moderne zahnmedizinische Nachfolgeregelung verständigt, die von den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK) ausdrücklich unterstützt wird.
Neue Füllungstherapien ohne Aufpreis
Demnach werden alternative Füllungsmaterialien individuell entsprechend der Indikation ausgewählt. Unterschieden wird hier nach dem Frontzahn- und dem Seitenzahnbereich. Im Frontzahnbereich werden adhäsive, also anhaftende Materialien zum Einsatz kommen. Diese werden mit einem zusätzlichen Klebematerial befestigt. Im Seitenzahnbereich werden selbstadhäsive, also selbstklebende Materialien verwendet, die hierfür nach den aktuellen Erkenntnissen der zahnmedizinischen Wissenschaft gut geeignet sind. Wer sich für die teureren Kunststofffüllungen entscheidet, muss weiterhin einen Aufpreis bezahlen. Vorhandene Amalgamfüllungen sind weiterhin als gute Versorgung anzusehen und müssen daher nicht ausgetauscht werden.
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), begrüßte die schnelle Einigung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Zahnärzten und Krankenkassen. Ursprünglich sollte das Amalgamverbot erst 2030 umgesetzt werden, kurzfristig wurde es nun durch eine entsprechende EU-Verordnung vorgezogen. „Uns Ersatzkassen war es wichtig, eine medizinisch hochwertige Versorgung mit alternativen Füllungsmaterialien ohne Aufpreis für die Versicherten im Sachleistungsprinzip zur Verfügung zu stellen. Mit der vorliegenden Einigung wird die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung verbessert, ohne dass die Versicherten und Arbeitgeber der gesetzlichen Krankversicherung (GKV) mit weiteren Beitragssatzsteigerungen belastet werden.“
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