Zum Start der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Unsere Erwartungen an die Bund-Länder-AG sind groß. Es müssen die richtigen Weichen für eine zukunftsfähige, demografiefeste sowie finanzierbare Pflege gestellt werden - und das schnell. Dazu gehört zuallererst eine grundlegende Finanzreform. Weitere Belastungen der Beitragszahlenden durch Beitragsanhebungen sind dabei keine Lösung. Das gilt auch für die in Aussicht gestellten Darlehen in Höhe von insgesamt zwei Milliarden Euro für 2025 und 2026, denn diese müssen von den Beitragszahlenden ab 2029 wieder zurückgezahlt werden. Wir brauchen nachhaltige Lösungen. Dazu haben wir Ersatzkassen Vorschläge unterbreitet.
Bund muss Kosten für versicherungsfremde Leistungen übernehmen
Notwendig ist, dass der Bund endlich seiner Verantwortung für die Pflege gerecht wird und die Kosten für versicherungsfremde Leistungen dauerhaft übernimmt. Dazu gehören die einmalige Rückzahlung der Coronakosten von 5,5 Milliarden Euro an die Pflegekassen, die dauerhafte Übernahme der Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Übernahme der Kosten für die Ausbildung für Pflegekräfte. Es kann nicht sein, wie im aktuellen Referentenentwurf zum Pflegefachassistenzgesetz vorgesehen, dass erneut Ausbildungskosten für Pflegeassistenzkräfte auf die SPV übertragen werden!
Investitionskosten für Pflegeheime sind Ländersache
Würde der Bund seine Finanzierungsanteile angemessen übernehmen, wäre die SPV für 2027 auskömmlich finanziert. Aber auch die Länder tragen Verantwortung. Sie sollten die Kosten für die Investitionen für stationäre Pflegeheime übernehmen, um die Pflegeheimbewohnenden von zu hohen Eigenanteilen zu entlasten. Zudem ist der Ausgleich zwischen SPV und privater Pflegeversicherung überfällig. Es ist unsolidarisch, ausgerechnet Privatversicherte von der Absicherung des gesamtgesellschaftlichen Pflegeaufwands auszunehmen. Schließlich gilt auch für die SPV, dass die Ausgabenseite stärker in den Blick genommen werden muss. Angesichts der brisanten Finanzsituation sollte auch in der SPV eine stabilitätsorientierte Ausgabenpolitik verfolgt werden.“
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