Notfall- und Rettungsdienstreform

vdek: Startschuss für die Reform der Notfallversorgung ist eine gute Nachricht

Gesundheitsministerin Warken hat ein Gesetz für eine Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes angekündigt. Dazu erklärt Boris von Maydell, Vertreter des Vorstandes des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Es ist eine gute Nachricht, dass die Bundesgesundheitsministerin die schon längst überfällige Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes nun gesetzlich auf den Weg bringt. Der nun bekannt gewordene Entwurf greift viele Vorschläge der Ersatzkassengemeinschaft aus den vergangenen Jahren auf. Wir stimmen den Plänen der Ministerin daher in den wesentlichen Punkten zu.

Akutleitstellen, Ersteinschätzung und INZ sind Gamechanger für gute Steuerung

Die telefonische oder digitale Ersteinschätzung ist ein Kernelement der Reform, damit Versicherte genauso versorgt werden, wie es medizinisch sinnvoll ist. Gerade bei leichten Erkrankungen sind Videosprechstunden häufig der richtige Weg und ersparen den Versicherten Wege und Wartezeiten. Auch die geplante Vernetzung der Leitstellen des Rettungsdienstes (112) und der neuen Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) zu einem Gesundheitsleitsystem ist dringend notwendig. Im Entwurf fehlt jedoch eine klare Verpflichtung für die Träger der Rettungsleitstellen, damit diese Verbindung dann auch flächendeckend umgesetzt wird. Außerdem sollte sich die Vermittlung der Hilfesuchenden nach unserer Auffassung nicht nur auf die ärztliche Versorgung beschränken, sondern auch soziale und pflegerische Dienste einbeziehen.

Richtig ist auch der verpflichtende Ausbau von Integrierten Notfallzentren (INZ) an Krankenhäusern, die rund um die Uhr geöffnet sind. Es ist gut, dass die Selbstverwaltungspartner beauftragt werden sollen, bundesweit Standards zu definieren, um den Patientinnen und Patienten eine einheitliche und gleichwertige Notfallversorgung in ganz Deutschland anzubieten. Entscheidend ist, dass auch in den INZ die hilfesuchenden Patientinnen und Patienten mittels einer standardisierten Ersteinschätzung in die geeignete Versorgungsebene gesteuert werden sollen. Wer vorab eine telefonische oder digitale Ersteinschätzung durchlaufen hat, erhält eine bevorzugte („Fast Lane“) Versorgung. Das setzt sinnvolle Anreize, die 116117 anzurufen oder online zu nutzen.

Rettungsdienst: Länder sind in der Pflicht

Die Verankerung der Notfallrettung als Sachleistung im SGB V und die Verhandlungslösung sind grundsätzlich richtig. Allerdings dürfen sie nicht dazu führen, dass die Länder aus ihrer Finanzverantwortung entlassen werden. Der Rettungsdienst ist eine öffentliche Aufgabe der Gefahrenabwehr und Daseinsfürsorge. Folglich müssen auch die Länder die Kosten der Bereitstellung der Rettungsdienste übernehmen, unter anderem die Investitionskosten. Zudem müssen die Strukturen des Rettungsdienstes angepasst werden, insbesondere durch eine Reduzierung der Anzahl der Leitstellen.”

Die vollständigen Positionen der Ersatzkassen sind im Kurzpapier „Notfall- und Rettungsdienstreform schnell angehen!” gesammelt.

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