Reform der Pflegeversicherung

Elsner: Finanzprobleme der Pflege jetzt kurzfristig angehen – Kommission muss weitere strukturelle Schritte vorbereiten

Mit Blick auf den geplanten Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) in der kommenden Woche erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Wir begrüßen, dass das PNOG nun in der nächsten Woche endlich im Kabinett verabschiedet werden soll. Es kann sich dabei jedoch nur um eine Art Vorschaltgesetz handeln, das die drängendsten Finanz- und Strukturprobleme angeht und dafür Sorge trägt, dass die soziale Pflegeversicherung (SPV) zumindest im nächsten Jahr finanziell stabilisiert wird. Es gibt derzeit eine Finanzierungslücke von acht Milliarden Euro, die geschlossen werden muss.

PNOG als Vorschaltgesetz konzipieren

In das PNOG gehören deshalb jetzt Maßnahmen, die die Einnahmen steigern. Dazu gehört vor allem eine Refinanzierung der Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige aus dem Bundeshaushalt. Weitere, im PNOG bereits vorgesehene Maßnahmen, wie die Verbeitragung von Minijobs, eine Begrenzung der Familienversicherung und ein höherer Zuschlag für Kinderlose sind nachvollziehbar. Auch mögliche Ausgabenbegrenzungen müssen kurzfristig umgesetzt werden. Dazu zählt eine Überarbeitung der Schwellenwerte in der Pflegebegutachtung, der Wegfall von Umwandlungsansprüchen bei den Budgets sowie die Begrenzung der Vergütungssteigerungen auf die Grundlohnsumme.

Wissenschaftliche Kommission für Zukunftsfragen der SPV einrichten

Allerdings enthält das PNOG auch strukturelle Maßnahmen, die tiefgreifende personelle, technische und organisatorische Umstellungen bei Pflegekassen hervorrufen würden. Sie sind zum Teil nicht ausgereift und sollten nicht überstürzt eingeführt werden. Allein der Aufbau einer neuen flächendeckenden Pflegebegleitung ab 1.1.2028 für alle Pflegebedürftigen setzt qualifiziertes Personal voraus, das heute bereits vielerorts fehlt. Zudem muss die Gestaltung in den Händen der SPV liegen, die so auch über die Verwendung der Beitragsmittel entscheidet. Darüber hinaus ist die Frage zu klären, wie die Begutachtung von Pflegebedürftigkeit und der Pflegebedürftigkeitsbegriff zielgenauer und demografiefest ausgestaltet werden können, wie Leistungen stärker am tatsächlichen Unterstützungsbedarf ausgerichtet werden können und wie die pflegerische Versorgung trotz der steigenden Zahl von Pflegebedürftigen und des Fachkräftemangels leistungsfähig bleibt. Deshalb unterstützen wir dasVorhaben des Bundesgesundheitsministers Carsten Linnemann, zeitnah eine wissenschaftliche Kommission einzurichten, die offene Fragen des PNOG wie auch weitere (finanzielle) Zukunftsfragen der SPV beantwortet.“

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