Vergütungsverhandlungen zum ärztlichen Honorar 2027

Elsner: Ärztliche Honorare steigen im nächsten Jahr um mindestens 1,1 Mrd. Euro an – Basis für eine gute Versorgung

Der Bewertungsausschuss aus Vertreterinnen und Vertretern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich heute auf den Orientierungswert für ärztliche Leistungen 2027 geeinigt: Im kommenden Jahr soll dieser Wert um 2,2 Prozent steigen. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Mit dieser Entscheidung ist die ärztliche Versorgung auch im nächsten Jahr solide finanziert – und dies trotz der sehr angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vergütungsanstieg von 2,2 Prozent berücksichtigt die gestiegenen Kosten der Praxen wie Personalkosten und Mieten. Diese Anhebung des Orientierungswertes für das Jahr 2027 entspricht einer Honorarerhöhung von über 1,1 Milliarden Euro.

Der Beschluss auf Bundesebene ist die Grundlage für die Verhandlungen in den einzelnen Regionen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Als Gemeinsame Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärztinnen und Ärzten sind wir zusammen in der Verantwortung, hier gute Lösungen zu entwickeln.

Nach wie vor werden alle haus- und kinderärztlichen Leistungen sowie Impfungen und neue Untersuchungen und Behandlungsmethoden unbegrenzt und ohne Budgetgrenze finanziert. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) nimmt lediglich Änderungen an der Vergütung zurück, von denen man sich eine bessere Versorgung versprochen hatte, die nachweislich nicht eingetreten ist. Diese Fakten dürfen in der Kommunikation mit Versicherten nicht unter den Tisch fallen.“

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