Familiäre Brust- und Eierstockkrebszentren bieten Ratsuchenden, Erkrankten und Nicht-Erkrankten mit einer familiären Vorbelastung eine Beratung und Betreuung an. Dabei wird das individuelle Krebsrisiko in einer interdisziplinären Beratung festgestellt und durch eine genetische Untersuchung ergänzt und präzisiert. 2018 hat der vdek die seit 2008 bestehenden FBREK-Verträge umfangreich novelliert und in ein Open-House-Verfahren, dessen Laufzeit am 31.12.2022 endet, überführt. 2022 erfolgte eine weitere Überarbeitung des FBREK-Vertrages sowie die Bekanntmachung eines neuen Open-House-Verfahrens. Interessierte FBREK-Zentren haben im Rahmen des Open-House-Verfahrens die Möglichkeit, einen solchen Vertrag abzuschließen, sofern sie bestimmte Eignungsanforderungen erfüllen. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen als Voraussetzung für einen Vertragsabschluss ist notwendig, um eine hochwertige qualitative Versorgung sicherstellen zu können. Auch andere Krankenkassen können im Rahmen des Open-House-Verfahren den Verträgen mit den FBREK-Zentren beitreten, um ihre Versicherte versorgen zu lassen. Interessierte Krankenhäuser und Krankenkassen können sich für weitere Informationen unter openhouse-brek@vdek.com an den vdek wenden.
Die Ersatzkassen und die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) kooperieren bei der Versorgung von Menschen mit erhöhtem Risiko für erblich bedingten Brust- und Eierstockkrebs: Zentren, die die nötigen Qualitäts- und Eignungsanforderungen erfüllen, können sich nun als „Zentrum für familiären Brust- und Eierstockkrebs“ zertifizieren lassen. » Lesen