Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30. November 2022 ausgelaufen. Nun gilt weiterhin: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. » Lesen
04.08.2022 - G-BA reaktiviert Corona-Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis 30. November 2022. Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Die Regelung war zum 1. Juni 2022 ausgelaufen. » Lesen
16.09.2021 - G-BA verlängert Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung und weitere Sonderregeln bis Ende 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Corona-Sonderregeln für die telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegsinfekten, für ärztlich verordnete Leistungen sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung um weitere drei Monate bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. » Lesen
26.08.2021 - Bestimmte Sonderregeln des G-BA gelten nach Bundestagsbeschluss zur epidemischen Lage bis November 2021
Nachdem der Bundestag beschlossen hat, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ erneut um drei Monate zu verlängern, gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nun auch weiter. Konkret betrifft es folgende Leistungen:
Disease-Management-Programme (DMP)
Entlassmanagement
Kinderuntersuchungen U6 bis U9
Krankentransport
Die diesbezüglichen Sonderregeln haben nun bis zum 25. November 2021 Bestand. » Lesen
11.06.2021 - Corona-Sonderregelungen des G-BA bis Ende September 2021 verlängert
Einige Corona-Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verlängern sich, nachdem der Bundestag weiterhin eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat. Die Dauer dieser Sonderregeln ist an das Fortbestehen der epidemischen Lage geknüpft. Sie gelten damit nun bis zum 30. September 2021, es sei denn, der Bundestag hebt das Fortbestehen der epidemischen Lage vorher auf. » Lesen
18.03.2021 - G-BA verlängert Sonderregelungen für Leistungserbringer über den 31.03.2021 hinaus
Der G-BA hat die Corona-Sonderregeln für die Ausstellung von Krankschreibungen, für ärztlich verordnete Leistungen und Krankentransporte sowie für die telefonische Beratung in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung über den 31. März 2021 hinaus um weitere drei bzw. sechs Monate verlängert. Die Sonderregelungen im Entlassmanagement gelten pauschal bis Ende der epidemischen Lage. » Lesen
21.01.2021 - G-BA verlängert Sonderregelungen für Leistungserbringer bis Ende März 2021
Meldung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des G-BA.
Der G-BA hat wegen der anhaltenden Covid-19-Pandemie bestehende Sonderregelungen für verordnete Leistungen bis vorerst 31.03.2021 verlängert.
Die Verlängerungen betreffen konkret:
die Möglichkeit der Videobehandlung
die Möglichkeit, Folgeverordnungen nach telefonischer Anamnese auszustellen
die Ausdehnung der Frist zur Vorlage von Verordungen von drei auf zehn Tage
Der G-BA hat im Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Pandemie zeitlich befristete Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen getroffen. » Lesen
15.06.2020 - G-BA beschließt Verlängerung und Anpassung der Sonderregelungen für Leistungserbringer
Der G-BA beschließt aufgrund der Covid-19-Pandemie die Verlängerung und Anpassung der Richtlinien über die Verordnungen zu verschiedenen Leistungserbringern:
über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege
zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
über die Durchführung von Soziotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung
über die Verordnung von Hilfsmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung
über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragszahnärztlichen Versorgung
über die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten
sowie über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
Der vdek informiert über Entwicklungen, Hintergründe und Empfehlungen zur Corona-Pandemie hinsichtlich ausgewählter Informationen für die Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk, HEK) und für die weiteren GKV-Verbände. » Lesen