Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen

Mit dem "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" (kurz Antikorruptionsgesetz) werden Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen Straftatbestand. Sie gelten als Offizialdelikt. Die Ermittlungsbehörden können künftig also auch tätig werden, wenn kein Strafantrag vorliegt. Es besteht eine relative Antragspflicht. Antragsberechtigt sind die „Verletzen der Tat“, also Mitbewerber, Patienten und auch die Krankenkassen. Das Gesetz trat am 1. November 2016 in Kraft.

  1. 100-Euro-Scheine stecken in der Brusttasche eines Arztkittels, auf dem ein Stethoskop liegt

    vdek begrüßt Antikorruptionsgesetz

    Der vdek begrüßt ausdrücklich, dass die Politik nun die bisher bestehende Lücke im Strafrecht schließt und Korruption auch bei niedergelassenen Ärzten und anderen Angehörigen von Heilberufen unter Strafe stellt. » Lesen

Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren

Einbezogen werden alle akademischen Heilberufe und Gesundheitsfachberufe, beispielsweise Ergo- und Physiotherapeuten und Krankenpfleger. Der Strafbestand erstreckt sich auf das Fordern, Sich-Versprechen-Lassen oder Annehmen von Vorteilen, auch immaterieller Art, und kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren geahndet werden. Von einem besonders schweren Fall ist unter anderem auszugehen, wenn es infolge einer korruptiv bedingten Falschbehandlung zu einer Schädigung oder erheblichen Gefährdung der Gesundheit von Patienten gekommen ist.

Der vdek begrüßt das Antikorruptionsgesetz. Allerdings ist nicht nachvollziehbar, warum Apotheker von den Regelungen teilweise ausgenommen werden. Gerade auch bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bzw. Medizinprodukten kann es zu Beeinflussung und Vorteilnahme kommen. Ein wirkungsvoller Schutz vor Korruption in diesem Bereich sieht anders aus.

Broschürencover: Stellungnahme der Ersatzkassen

Stand: 8.4.2015 Stellungnahme zum Antikorruptionsgesetz

Stellungnahme des vdek zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen