Stellungnahme zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern
Altenheim

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Der vdek bewertet den vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichten Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen für das Jahr 2019 (PpUGV) im Wege einer Ersatzvornahme nach § 137i Absatz 3 SGB V positiv. Im Wesentlichen spiegelt der Entwurf das Verhandlungsergebnis wieder, das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mitgetragen hätte.

Personaluntergrenzen, wie sie mit der vorliegenden Verordnung verbindlich ausgestaltet werden sollen, können jedoch nur einen ersten Schritt zu einer ausreichenden Personalausstattung in den Krankenhäusern sein. Zielführender wäre es Untergrenzen für alle Stationen festzulegen, so wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vereinbart wurde. In den Fällen, in denen eine Unterschreitung der Pflegepersonaluntergrenzen eintritt, sollten gesetzliche Maßnahmen verankert werden, die eine gezielte Steuerung der Patientenströme hin zu Krankenhäusern mit ausreichend vorhandenen Personalkapazitäten sicherstellen.

Die Krankenhäuser sollen verpflichtet werden, die Einhaltung der Untergrenzen für jede Schicht und für jede Station nachzuweisen und zu veröffentlichen. Dies ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch fehlt im vorliegenden Entwurf eine Sanktionsbewährung für den Fall, in dem ein Krankenhaus die Vorgaben der Verordnung nicht einhält. Zudem sind Angaben zu lediglich monatsbezogenen Durchschnittswerten irreführend und verschleiern Personalengpässe. Sämtliche gesetzlichen bzw. untergesetzlichen Regelungen müssen sich am Ende daran messen lassen, wieviel mehr an bedarfsgerechter pflegerischer Versorgung bei den Patientinnen und Patienten ankommt. Ziel aller Bestrebungen musses sein, dass ein Mehr an Pflege spürbar die Patientensicherheit erhöht und nicht allein, dass zusätzliches Geld für die Pflege zur Verfügung gestellt wird.

Vollständige Stellungnahme zum Download vdek-Stellungnahme zur Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

13.09.2018

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