Stellungnahme zum Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)

Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen
Arzt mit Tablet-PC

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GeDIG ebnet den Weg für bessere Versorgung und digitale Innovation

Das GeDIG ist ein erster wichtiger Schritt zum Aufbau eines modernen Primärversorgungssystems in Deutschland. Der mit dem geplanten digital gestützten Primärversorgungssystem verbundene Dreiklang aus digitaler Ersteinschätzung, digitaler Terminbuchung und eÜberweisung wird dazu beitragen, dass Versicherte schnell und bedarfsgerecht die richtige Versorgung erhalten und wertvolle Ressourcen geschont werden.

Besonders sinnvoll ist in dem Zusammenhang die geplante Rolle der elektronischen Patientenakte (ePA) als künftiger Dreh- und Angelpunkt in der Versorgung sowie als niedrigschwelliger und sicherer Zugang der Versicherten zur digitalen Bedarfseinschätzung und anschließenden Terminbuchung. Positiv ist auch, dass der Gesetzgeber bei der Umsetzung des Primärversorgungssystems eine am Versorgungsbedarf orientierte Struktur verfolgt, die auch die Option einer Steuerung von Versicherten über die Ersteinschätzung in die fachärztliche Versorgung vorsieht. Im Regelfall wird die Zuleitung jedoch zum Primärarzt führen. Auch die Möglichkeiten zur telemedizinischen Versorgung sowie zur Selbstversorgung bei leichten Erkrankungen sind sinnvoll und entsprechen den Vorschlägen des vdek zur Umsetzung eines Primärversorgungssystems.

Wir begrüßen insbesondere, die praktische Umsetzung der einheitlichen Bedarfseinschätzung sowie die Ausgestaltung der digitalen Terminbuchungsplattform in die Hände der gemeinsamen Selbstverwaltung zu legen. Das bietet eine gute Grundlage für versorgungsnahe und praktikable Lösungen, zumal bereits jetzt an Umsetzungsvorschlägen gearbeitet wird. Die im Referentenentwurf dargestellten Leitplanken für die Ausgestaltung der Bedarfseinschätzung greifen zentrale Forderungen des vdek und der GKV auf. Der vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) avisierte Zeitraum zur Einführung der eÜberweisung ist hingegen deutlich zu lang. An dieser Stelle muss geprüft werden, wo Prozesse beschleunigt und effizien- ter werden können.

Bei der digitalen Bedarfseinschätzung muss im weiteren Gesetzgebungsverfahren darauf geachtet werden, dass sie mit den im Zuge der Reform der Notfallversorgung geplanten Ersteinschätzungsverfahren der 116 117 und der integrierten Notfallzentren (INZ) harmonisiert wird. Ziel muss es sein, dass die Ersteinschätzung an allen Kontaktpunkten zu identischen Ergebnissen kommen.

Datenbasierte Prävention wird gestärkt

Die geplanten erweiterten Möglichkeiten für die Krankenkassen, ihre Versicherten über Versorgungs- und Präventionsangebote zu beraten, stärken die datenbasierte Prävention und können einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung schwerer Erkrankungen leisten. In diesem Zusammenhang bedarf es jedoch einer zusätzlichen Anpassung des § 25b SGB V, damit die datengestützte frühzeitige Risikoerkennung nicht nur für schwerwiegende gesundheitliche Risiken, wie schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, sondern ausdrücklich auch für Risiken häufiger chronischer Erkrankungen ermöglicht wird. Darüber hinaus sollen weitere personenbezogene Daten der Versicherten, bspw. ob diese rauchen, in die Auswertung einbezogen werden können, damit Krankheitsrisiken früher erkannt werden. Dass die Versicherten dieser Datennutzung ausdrücklich zustimmen müssen, ist richtig. Sehr zu begrüßen ist auch die Möglichkeit der Krankenkassen, ihre Versicherten individuell über pas- sende, kassenindividuelle Versorgungsangebote zu beraten. Hier bietet sich die Chance für eine wettbewerbliche Differenzierung zwischen den Krankenkassen. Besonders positiv ist zudem, dass Krankenkassen innovative Ansätze der Datenauswertung und Datennutzung in Reallaboren erproben können.

Qualität durch Wettbewerb erhöhen, nicht durch Standardisierung

Dem Plan des BMG, der gematik die Rolle als Steuerungsinstanz und Provider unter einem Dach zuzuschreiben, kann der vdek jedoch nicht zustimmen. Die im Entwurf skizzierte Rolle der gematik als zentrale Instanz, Aufsichtsbehörde und Marktteilnehmerin gleichermaßen widerspricht den Prinzipien guter Governance, nach der man nicht gleichzeitig Spieler und Schiedsrichter sein kann. Die vom BMG avisierte Abkehr vom Marktmodell bei zentralen Anwendungen der TI birgt die Gefahr wettbewerblicher Nachteile für weitere Beteiligte sowie der Behinderung von Innovationen im Wettbewerb um die beste Lösung. Die Entwicklung und das Betreiben von digitalen, versichertennahen Anwendungen sollte nicht durch die gematik erfolgen, sondern in der GKV und bei deren beauftragten Dienstleistern im Wettbewerb verbleiben.

Die beabsichtigte „Richtlinienkompetenz“ des Medizinischen Dienst Bund (MD Bund) über die Datenaustauschverfahren mit den Kranken- und Pflegekassen lehnen die Kassen ab. Bisher werden die standardisierten Datenaustauschverfahren zwischen gleichberechtigten Partnern unter Federführung des vdek fortentwickelt und mit dem MD Bund einvernehmlich abgestimmt. Die Ersatzkassen plädieren dafür, an diesem bewährten Verfahren festzuhalten.

Reformen brauchen ehrliche Kostenschätzung und faire Finanzierung

Die Einführung eines effizienten und bedarfsgerechten Primärversorgungssystems weist klar den Weg in die Zukunft, die Reform darf nicht an den kurzfristigen Kosten scheitern. Dabei sind die mit dem Entwurf skizzierten Pläne für die digitalen Primärversorgungskomponenten nur der Anfang für einen umfassenden Umbau der ambu- lanten Versorgung. Die Beitragszahlenden haben ein Recht darauf, dass die durch die Reform voraussichtlich entstehenden Kosten seriös und nachvollziehbar geschätzt werden. Die im Entwurf dargestellten Berechnungen sind äußerst vage und aus Sicht des vdek auch deutlich zu niedrig angesetzt. Die Regierung täte gut daran, die Kosten für umfangreiche Reformen transparent und ehrlich zu kommunizieren.

Mit Blick auf die Finanzen der GKV ist auch die weiter ausgebaute Rolle des For- schungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ Gesundheit) kritisch. Das FDZ Gesundheit soll sich, von einer derzeit primär forschungsbezogenen Infrastruktur, hin zu einer zentralen Infrastruktur für die Sekundärnutzung von Gesundheitsdaten im Rahmen des European Health Data Space (EHDS) entwickeln. Damit sind zusätzliche jährliche Kostensteigerungen zulasten der GKV verbunden. Die Anbindung des deutschen Ge- sundheitsdatenraums an den EHDS zur Primär- und Sekundärdatennutzung ist eine gesamtgesellschaftliche und europarechtlich veranlasste Aufgabe, von der nicht ausschließlich die Versicherten der GKV profitieren. Vor dem Hintergrund der laufenden Spar-Diskussionen ist es den Beitragszahlenden nicht zu vermitteln, warum sie allein für eine Infrastruktur aufkommen sollen, von der auch die gewinnorien- tierte industrielle Forschung und andere Länder profitieren werden. Die durch den Ausbau und die personelle Stärkung des FDZ Gesundheit entstehenden Kosten soll- ten daher konsequent aus Steuermitteln beglichen werden.

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