3. Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)

Änderungsanträge zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Das Wort "Krankenkasse" steht auf dem Display eines Taschenrechners, der auf Euroscheinen und Münzen liegt

Kernpunkte

  • Die vorgesehenen Änderungen dürfen das Ziel des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes nicht konterkarieren. Insbesondere die Rücknahme von Kostendämpfungsmaßnahmen und zusätzliche Ausgaben, etwa durch Vergütungs- und Zuschlagsregelungen, lehnen wir vor dem Hintergrund der Finanzlage der GKV ab.
  • Neue oder ausgeweitete finanzielle Belastungen der GKV dürfen nicht einseitig zulasten der Beitragszahlenden gehen. Bei allen ausgabensteigernden Maßnahmen muss die Wirkung auf die Gesamtfinanzen der GKV berücksichtigt und eine vollständige Gegenfinanzierung sichergestellt werden.
  • Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaftlichkeit, etwa Ausschreibungsmöglichkeiten bei Hilfsmitteln oder Vergütungsabschläge bei DiGA, begrüßen wir. Gleichzeitig sollten Regelungen vermieden werden, die Fehlanreize zur Mengenausweitung setzen oder bestehende Einsparpotenziale wieder reduzieren.

Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) müssen sich grundsätzlich am Ziel einer nachhaltigen Finanzierung in der GKV und am Leitbild der Beitragssatzstabilität orientieren. Die mit den Regelungsvorschlägen einhergehenden Aufweichungen der einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sehen wir deshalb kritisch. Es ist auch nicht erkennbar, inwieweit sie tatsächlich zu einer Verbesserung der Versorgung beitragen. Die Ersatzkassen begrüßen ausdrücklich, dass sich der Gesetzgeber um eine Gegenfinanzierung der daraus resultierenden Mehrausgaben bemüht hat. Allerdings bestehen erhebliche Zweifel, dass das Entlastungsvolumen ausreicht, um insbesondere die zusätzlichen Ausgaben in der ambulanten Versorgung, der Psychotherapie und im stationären Bereich zu kompensieren. Insgesamt ist mit weiteren Mehrausgaben für die GKV und entsprechendem Druck auf die Beitragssätze zu rechnen. Das erklärte Ziel der Bundesregierung, die Beitragssätze in der GKV im kommenden Jahr stabil zu halten, ist damit ernsthaft in Gefahr.

Wirtschaftlichkeitspotenziale erkennen und wirksam erschließen

Positiv bewertet der vdek die Wiedereinführung von Ausschreibungsmöglichkeiten im Hilfsmittelbereich, Vergütungsabschläge bei DiGA sowie die rechtliche Absicherung der Qualitätsprüfungen bei sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Diese sind geeignet, bestehende Wirtschaftlichkeitspotenziale zu erschließen, Steuerungsmöglichkeiten der Krankenkassen zu stärken oder zu mehr Rechtssicherheit beizutragen.

Kritisch sind dagegen Regelungen, die die mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgte Begrenzung der Ausgabenentwicklung aufweichen oder zusätzliche finanzielle Belastungen für die gesetzliche Krankenversicherung begründen. Dies betrifft insbesondere die Streichung des Fixkostendegressionsabschlags für Haus- und Kinderärzte und in der hausarztzentrierten Versorgung sowie die Einführung zusätzlicher Rechnungszuschläge für Krankenhäuser. Auch bei der Ausweitung extrabudgetärer Vergütungen in der psychotherapeutischen Versorgung muss sichergestellt werden, dass die Regelungen zielgenau ausgestaltet werden. Denn mit derzeitiger Ausgestaltung der Regelung setzt sie Fehlanreize zur vorzeitigen Ausweitung psychotherapeutischer Behandlungsfälle noch in diesem Jahr und droht damit, die angestrebten Einsparungen der GKV durch zusätzliche extrabudgetär vergütete Leistungen zu konterkarieren.

Vollständige Stellungnahme zum Download 3. Stellungnahme zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG)

06.10.2026

Mehr zum Thema