GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ist die zentrale Interessenvertretung aller gesetzlichen Krankenkassen (einschließlich der Pflegekassen) in Deutschland sowie auf europäischer und internationaler Ebene. Er wurde zum 1. Juli 2008 mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz geschaffen und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Die Gesundheit der etwa 74 Millionen GKV-Versicherten steht dabei im Mittelpunkt seines Handelns.

Die vom GKV-SV abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen und ihre Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Der Verband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er etwa bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung).

Seine Wirkungsmöglichkeiten sind vielfältig. Er berät die Parlamente und Ministerien im Rahmen aktueller Gesetzgebungsverfahren und ist stimmberechtigtes Mitglied im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Mit den Vertragspartnern auf Bundesebene schließt er Verträge und Vereinbarungen und wirkt an der Ausgestaltung von Richtlinien für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung mit.