Innovationsfonds

Mit dem Innovationsfonds werden seit dem Jahr 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert und die Versorgungsforschung gestärkt. Gesetzliche Grundlage des Innovationsfonds sind § 92a und § 92 b SGB V, eingeführt durch das Versorgungsstärkungsgesetzes (VSG) aus dem Jahr 2015.

Für die Förderung stehen im Innovationsfonds für die Jahre 2016 bis 2019 jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kosten werden zur Hälfte von den Krankenkassen getragen, die andere Hälfte wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Die Förderung entfällt zu 25 Prozent auf die Versorgungsforschung und zu 75 Prozent auf neue Versorgungsformen.

Die Mittel des Innovationsfonds werden vom Bundesversicherungsamt (BVA) verwaltet. Die Entscheidungen über Förderanträge und förderwürdige Projekte werden von einem Innovationsausschuss getroffen, der unter dem Dach des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) eingerichtet wurde. Dem Innovationsausschuss gehören Vertreter der Krankenkassen, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Gemeinsamen Bundesausschusses, des Bundesministeriums für Gesundheit und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an. Vertreter der Patienten und der Selbsthilfe erhalten ein Mitberatungs- und Antragsrecht.

Die Kriterien für eine Förderwürdigkeit werden ebenfalls im Versorgungsstärkungsgesetz detailliert geregelt. Grundsätzlich werden Projekte gefördert, "die eine Verbesserung  der  sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potential aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden" (VSG § 92a Abs. 1). Voraussetzung ist außerdem eine wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Projekte.

Auch der Nutzen des gesamten Innovationsfonds soll wissenschaftlich ausgewertet werden. Ein Zwischenbericht soll bis zum 31. März 2019 vorliegen, der Endbericht folgt bis zum 31. März 2021.

Der vdek hat am 30. Juni 2015 ein vom IGES-Institut entwickeltes Gutachten zum Innovationsfonds vorgestellt. Das Gutachten zeigt auf, welche Projekte und welche Förderverfahren dabei helfen können, Innovationsdefizite zu überwinden.

Broschüren-Cover: Rahmenbedingungen im Innovationsfonds

IGES-Studie Rahmenbedingungen im Innovationsfonds

Welche Projekte und Förderverfahren helfen, Innovationsdefizite zu überwinden? Studienbericht für den Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek). Berlin, 15. Juni 2015.

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