Gesundheitsfonds
Der Gesundheitsfonds ist eine Geldsammelstelle bzw. zentraler Finanzierungsmechanismus für die von den Krankenkassen eingezogenen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Mit Einführung des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 wurde von der Bundesregierung für alle gesetzlich Versicherten ein einheitlicher allgemeiner Beitragssatz festgelegt (individuelle Zusatzbeiträge können von den Krankenkassen erhoben werden). Die im Gesundheitsfonds gesammelten Gelder werden anschließend an die Krankenkassen zur Finanzierung der Gesundheitsversorgung ihrer Versicherten verteilt. Dabei gibt es eine pauschale, risikoadjustierte Zuweisung pro Versicherten plus Zu- und Abschläge je nach Alter, Geschlecht und Krankheitshäufigkeiten der Versicherten (morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich). Krankenkassen mit älteren und krankeren Versicherten erhalten mehr Mittel als Krankenkassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten. Zudem bildet der Gesundheitsfonds eine Liquiditätsreserve, um kurzfristige Schwankungen bei Einnahmen und Ausgaben auszugleichen.