Notfalldaten (NFD)
Notfalldaten (NFD) sind notfallrelevante medizinische Informationen, die aus der medizinischen Vorgeschichte des Patienten resultieren (beispielsweise Dauerdiagnosen, Dauermedikation). Sie können auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und in Notfallsituationen vom Arzt ausgelesen werden. Sie sollen dem behandelnden Arzt daher sofort, also auch ohne die Zustimmung des Versicherten, mittels PIN zugänglich sein.
Die erstmalige Anlage der NFD erfolgt auf Wunsch des Patienten durch einen Arzt, der im Idealfall ein umfassendes Bild von der medizinischen Situation des Patienten hat, etwa ein Hausarzt oder Krankenhausarzt. Sind später Aktualisierungen beispielsweise der Medikation notwendig, können diese durch jeden Arzt, bei dem eine weitere notfallrelevante Information erhoben wurde, vorgenommen werden. Die Verarbeitung und Nutzung der medizinischen Daten muss dabei auch ohne Netzzugang zur Telematikinfrastruktur funktionieren. Es besteht die Möglichkeit, die Notfalldaten für normale Behandlungssituationen mit der PIN zu schützen.
Es können auch Informationen über den Aufbewahrungsort des Organspendeausweises, der Patientenverfügung oder zu Vorsorgevollmachten hinterlegt werden. Perspektivisch erfolgt auf Wunsch der Versicherten die Überführung dieser Informationen in die elektronische Patientenkurzakte (ePKA).