Notfalldaten (NFD)
Notfalldaten (NFD) sind medizinische Informationen, die für die Behandlung in Notfallsituationen besonders relevant sind – etwa Dauerdiagnosen, Allergien oder aktuelle Medikation. Sie können auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert werden.
Die erstmalige NFD-Anlage erfolgt durch einen Arzt mit umfassender Kenntnis der Krankengeschichte, z. B. Haus- oder Krankenhausärzte. Auch andere behandelnde Ärzte können notfallrelevante Informationen ergänzen oder aktualisieren.
In Notfällen darf der behandelnde Arzt ohne Eingabe der PIN auf die NFD zugreifen. Bei regulären Behandlungen ist die Freigabe nur mit PIN des Versicherten möglich. Der Zugriff funktioniert auch ohne aktive Verbindung zur Telematikinfrastruktur (TI).
Zusätzlich können Hinweise zum Aufbewahrungsort von Vorsorgedokumenten wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Organspendeausweis gespeichert werden. Perspektivisch können diese Informationen auch in die elektronische Patientenakte (ePA) überführt werden, sofern die versicherte Person zustimmt.