Präqualifizierung

Die Präqualifizierung ist eine vorgelagerte, vertragsunabhängige Prüfung, mit der Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung nach § 126 SGB V ihre fachliche, personelle und räumlich-technische Eignung nachweisen müssen. Die Prüfung erfolgt durch unabhängige, vom GKV-Spitzenverband akkreditierte Präqualifizierungsstellen. Sie ersetzt seit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz von 2007 die früheren Zulassungen.

Nach erfolgreicher Präqualifizierung erhalten Leistungserbringer eine für alle gesetzlichen Krankenkassen gültige Versorgungsberechtigung für fünf Jahre. Erst mit dieser Berechtigung können sie Verträge zur Hilfsmittelversorgung mit den Kassen abschließen.