Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation unterstützen Menschen mit chronischen oder akuten Erkrankungen dabei, ihre Selbstständigkeit wiederzuerlangen oder zu erhalten. Ziel ist es, eine drohende Behinderung oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden, zu mildern oder deren Verschlimmerung zu verhindern.

Zuständig ist die Krankenkasse, sofern kein anderer Sozialversicherungsträger vorrangig leistungspflichtig ist – etwa die Renten- oder Unfallversicherung. Die Rehabilitation erfolgt stationär, ambulant oder im häuslichen Umfeld (mobile Rehabilitation). Letztere richtet sich insbesondere an geriatrische Patienten, die auf ihr gewohntes Umfeld angewiesen sind. Es existieren zudem spezielle Rehabilitationsformen wie Mutter-/Vater-Kind-Kuren.

Art und Umfang der Leistung bestimmt die Krankenkasse. Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen dauern in der Regel bis zu drei Wochen, ambulante bis zu 20 Behandlungstage.