Mobile Rehabilitation
Mobile Rehabilitation ist eine Form der ambulanten Rehabilitation (§ 40 Abs. 1 SGB V), die durch ein interdisziplinäres Team im gewohnten oder ständigen Wohnumfeld des Patienten oder der Patientin durchgeführt wird. Sie richtet sich insbesondere an rehabilitationsbedürftige Patienten und Patientinnen, bei denen der Erfolg der Rehabilitation am höchsten in deren vertrauter Wohnumgebung eingeschätzt wird. Anders als in ambulanten oder stationären Rehabilitationseinrichtungen wird der Patient oder die Patientin bei der mobilen Rehabilitation zu Hause angepasst an seinen normalen Tagesablauf rehabilitiert. Hier kann der Patient oder die Patientin das Erlernte sofort umsetzen, Hilfsmittel können direkt angepasst und die Familie und das soziale Umfeld in den Rehabilitationsprozess mit einbezogen werden. Durch die mobile Rehabilitation besteht so die Möglichkeit, Barrieren abzubauen und neue Ressourcen zu erschließen, wodurch der Patient oder die Patientin eine höhere Selbständigkeit und Lebensqualität erreichen kann.
Zum 01.06.2021 haben der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst und unter Beteiligung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Mobile Rehabilitation e.V. (BAG MoRe) die bisherigen Rahmenempfehlungen zur mobilen Rehabilitation überarbeitet und weiterentwickelt. Die entstandenen Gemeinsamen Empfehlungen definieren insbesondere die personellen und strukturellen Anforderungen an die Leistungserbringer, legen die Behandlungselemente, die Regeldauer der Maßnahmen sowie die Behandlungsfrequenz für Leistungen zur mobilen geriatrischen sowie zur mobilen indikationsspezifischen Rehabilitation fest.