Tertiärprävention

Tertiärprävention setzt nach dem Ausbruch einer Krankheit an und zielt darauf ab, deren Folgen oder Begleiterkrankungen zu verhindern, Rückfälle zu vermeiden und eine Verschlimmerung des Gesundheitszustands aufzuhalten. Sie trägt zur größtmöglichen Wiederherstellung von Gesundheit, Teilhabe und Lebensqualität bei. Tertiärprävention erfolgt im Rahmen ärztlicher Behandlung und rehabilitativer Maßnahmen. Leistungen der Sekundär- und Tertiärprävention fallen nicht unter § 20 SGB V.

Abgrenzung Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention: Die Primärprävention setzt vor dem Auftreten einer Erkrankung an, die Sekundärprävention zielt auf deren Früherkennung und die Tertiärprävention auf die Vermeidung von Krankheitsfolgen oder Rückfällen.