Tertiärprävention

Maßnahmen der Tertiärprävention setzen nach dem Auftreten einer Krankheit ein und sollen Folge- und/oder Begleiterkrankungen verhüten sowie einer Verschlimmerung entgegenwirken und der größtmöglichen Wiederherstellung der Lebensqualität dienen. Tertiärprävention ist Teil der ärztlichen Behandlung und/oder der Rehabilitation. Leistungen zur Sekundär- und Tertiärprävention fallen nicht unter § 20 SGB V.