Primärprävention
Primärprävention umfasst Maßnahmen, die darauf abzielen, das Entstehen von Krankheiten zu verhindern oder den Krankheitsbeginn hinauszuzögern. Ziel ist es, die Gesundheit zu erhalten und Risikofaktoren frühzeitig zu reduzieren.
Unterschieden werden gezielte Maßnahmen zur Vorbeugung spezifischer Erkrankungen (z. B. Schutzimpfungen, Fluorid- oder Vitamin-D-Prophylaxe) und allgemeine Maßnahmen zur Stärkung gesundheitsförderlicher Verhaltensweisen und Kompetenzen. Letztere fördern das individuelle Gesundheitsbewusstsein und können indirekt das Krankheitsrisiko senken.
Rechtsgrundlage für die primäre Prävention ist § 20 SGB V.
Abgrenzung Primär-, Sekundär-, Tertiärprävention: Die Primärprävention setzt vor dem Auftreten einer Erkrankung an, die Sekundärprävention zielt auf deren Früherkennung und die Tertiärprävention auf die Vermeidung von Krankheitsfolgen oder Rückfällen.