Anhörung zum Patientenrechtegesetz am 22.10.2012

vdek fordert: Besseren Schutz der Patienten vor Behandlungsfehlern

IGeL-Leistungen sollten begrenzt werden

Berlin, 21.10.2012 – Die Ersatzkassen setzen hohe Erwartungen in das Patientenrechtegesetz und begrüßen die Absicht der Bundesregierung, die zersplitterte Gesetzgebung zu bündeln und die Patientenrechte in einem Gesetz zusammenzufassen.

Die Ersatzkassen möchten ihre Versicherten noch besser bei Behandlungsfehlern unterstützen können. Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Patientenrechtegesetz im Ausschuss für Gesundheit am 22.10.2012 fordert der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) deshalb, den Krankenkassen im Falle eines Verdachts auf Behandlungsfehler das Recht auf vollständige Einsicht in die Patientenakte zu gewähren. Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende, betont: „Die Ersatzkassen unterstützen ihre Versicherten heute schon mit ausgebildeten Fachkräften bei Behandlungsfehlern. Um diesen Unterstützungsauftrag noch besser umsetzen zu können, müssen die Fachkräfte nach schriftlicher Einwilligung des Versicherten die Patientenakte einsehen können. Das wird ihnen oft verweigert und erschwert die Arbeit der Krankenkassen.“

Eine entsprechende Ermächtigungsregelung hierzu sollte gesetzlich aufgenommen werden. Dies gelte auch für die Meldung von drittverursachten Gesundheitsschäden an die Krankenkassen. Der Skandal um schadhafte Brustimplantate habe deutlich gemacht, dass hier erheblicher Nachholbedarf bestünde. Auch müsste die Nachweispflicht der Leistungserbringer zum Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes konkretisiert werden.

Änderungsbedarf melden die Ersatzkassen bei den Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL-Leistungen) an. „Patientenschutz ist Patientenrecht.“ Dieser Leitsatz sollte auch im Bereich der freiverkäuflichen IGeL-Leistungen in ärztlichen Praxen großgeschrieben werden“, betont Elsner.

Die Politik sollte deshalb auf eine intensive Aufklärung über den Inhalt einer IGeL-Leistung und ihre Abgrenzung vom Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung hinwirken. Den Patienten müsste zudem die Möglichkeit eingeräumt werden, solche Angebote zu prüfen. Der vdek unterstützt deshalb den Vorschlag, dass bei einem Patienten IGeL-Leistungen nicht am selben Tag erbracht werden dürfen wie Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.


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