Umsatz-Schwellenwert bei hochpreisigen Medikamenten ist zu hoch angesetzt. Zu dem nun bekannt gewordenen Referentenentwurf eines GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetzes (AM-VSG), erklärt die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), Ulrike Elsner:
"Die Regelungen des neuen Gesetzes gehen nicht weit genug. Es fehlt insgesamt eine in die Zukunft gerichtete Strategie zum Umgang mit sehr hochpreisigen Arzneimitteln. Mondpreise wie zum Beispiel bei den neuen Hepatitis-C-Präparaten müssen ein Ende haben. Denn allein im Jahr 2015 musste die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) für diese neuen Arzneimittel 1,4 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben.
Positiv ist zwar, dass das Preismoratorium für Fertigarzneimittel bis 2022 verlängert werden soll. Dies reicht aber nicht aus, um die Kostenschübe durch hochpreisige neue Arzneimittel zu kompensieren.
Das Vorhaben der Bundesregierung, den Umsatz, den Hersteller mit neuen Medikamenten im ersten Jahr der Zulassung machen, zu begrenzen, geht in die richtige Richtung. Allerdings ist der vorgesehene Schwellenwert von 250 Millionen Euro viel zu hoch angesetzt. Diese Umsatzschwelle wurde bis zum Jahr 2015 lediglich von drei Medikamenten überschritten. Zudem würde die Reduzierung auf den Erstattungsbetrag erst ab dem Folgemonat wirksam, in dem die Schwelle überschritten würde. Damit sind nur noch Kostenreduktionen im kosmetischen Bereich realisierbar.
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