Kabinettsbeschluss zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz

vdek zum PpSG: Chancen, dass die Pflege am Bett ankommt, steigen

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem heute beschlossenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) die Situation der Pflege in Krankenhäusern und Einrichtungen der Langzeitpflege verbessern will.

Positiv bewertete der vdek die Einführung eines „Pflegequotienten“. Der Quotient gibt wieder, ob die Krankenhäuser die Pflegeerlöse, die sie erzielt haben, in eine entsprechende Personalbesetzung überführt haben oder nicht. Häuser, die eine zuvor festgelegte Untergrenze unterschreiten und nicht genügend Pflegekräfte beschäftigen, sollen sanktioniert werden. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, erklärte: „Es ist gut, dass der Gesundheitsminister hier für Transparenz sorgt. Es darf sich nicht mehr für Krankenhäuser rechnen, an der Pflege zu sparen.“ Allzu oft würden ausbleibende Investitionsmittel der Länder durch Einsparungen bei der Pflege kompensiert. Ob das PpSG erfolgreich werde, bemesse sich daran, ob am Ende die Pflege wirklich am Bett ankomme.

Kritisch ist aus Sicht des vdek, dass die Kosten des Gesetzes – im ersten Jahr 2019 bereits 1,7 Milliarden Euro - nahezu ausschließlich von den Beitragszahlern der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getragen werden sollen. Zudem wird das Gesetz bereits zu seinem Start um eine halbe Milliarde teurer, als es noch im Referentenentwurf vorgesehen war. Grund ist eine Neuregelung der Zu- und Abschläge für die stationäre Notfallversorgung durch Krankenhäuser, die zusätzliches Geld in die Notfallstrukturen pumpt und letztlich zu einer Doppelfinanzierung führt.

Enttäuscht zeigte sich Elsner darüber, dass in zentralen, kritischen Punkten keine Nachbesserungen erfolgt sind. So führe die Herauslösung der Pflegekosten aus den Fallpauschalen (DRG) und das geplante Durchreichen von Pflegepersonalkosten an die GKV zur unwirtschaftlichen Selbstkostendeckung und zementiere Krankenhausüberkapazitäten in den Städten. In der Folge werden Pflegekräfte gebunden, die an anderer Stelle fehlen.

Zur Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege in stationären Altenpflegeeinrichtungen durch die GKV äußerte sich Elsner kritisch. Positiv hervorzuheben sei, dass auf Drängen der Krankenkassen die Mittelverwendung für neue Pflegestellen - immerhin 684 Millionen Euro für GKV und PKV – nunmehr nachzuweisen ist. Was mit nicht verwendeten Finanzmitteln geschehe, bliebe aber weiterhin offen. Elsner appellierte ausdrücklich an den Gesetzgeber, die Regelung wettbewerbsneutral auszugestalten.

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