Zur Verabschiedung des Digitale-Versorgung-Gesetzes (DVG) im Deutschen Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die Ersatzkassen werden die Chancen, die das neue Digitalgesetz für die Versorgung bietet, konsequent nutzen. Schon jetzt bieten die Ersatzkassen ihren Versicherten eine Reihe von digitalen Angeboten (Gesundheits-Apps) z. B. zur psychotherapeutischen Versorgung oder zum Selbstmanagement bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes an. Es ist gut, dass erprobte Angebote nun auch allen Versicherten in der Regelversorgung zugutekommen sollen.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat angekündigt, im 1. Quartal 2020 die Rechtsverordnung zu veröffentlichen, anhand derer das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Apps bewertet. Es ist davon auszugehen, dass in 2020 erste digitale Anwendungen verordnet werden können. Davon unabhängig werden die Ersatzkassen die neuen Möglichkeiten des Gesetzes nutzen und ihren Versicherten noch individuellere digitale Versorgungsangebote machen. Dabei gilt: Qualität, Nutzen und Datenschutz stehen für uns an oberster Stelle.“
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