Anlässlich der öffentlichen Anhörung zum Masernschutzgesetz am 23. Oktober 2019 im Bundestag hat der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) die Notwendigkeit einer Masern-Impfpflicht bekräftigt. Das Gesetz enthalte gute Regelungen, um das WHO-Ziel einer 95-prozentigen Durchimpfungsrate zu erreichen. „Es ist wichtig, die Impfpflicht in Kitas, Schulen und medizinischen Einrichtungen einzuführen. Dadurch werden gerade die Schwächsten in unserer Gesellschaft – Säuglinge, Kinder unter zehn Jahren, aber auch Jugendliche – vor der hochansteckenden Krankheit wirksam geschützt“, betonte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Impfpflicht durch freiwillige Impfangebote und Aufklärung ergänzen
Um die Impfquote signifikant zu erhöhen, muss aus Sicht von Elsner neben der Impfpflicht ein Paket mit weiteren Maßnahmen geschnürt werden. So solle der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) an den Schulen verstärkt Impfungen gegen Masern und andere impfpräventable Krankheiten anbieten. Zudem brauchen wir umfassende Aufklärungs- und Informationskampagnen, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für die so wichtige Masernschutzimpfung zu schärfen. Jeder sollte wissen, dass Nicht-Geimpfte sich und andere Menschen dem Risiko lebenslanger Folgeschäden aussetzen.
Änderungsantrag: Neue Zielgruppen für Grippeschutzimpfung erreichen
Gegenstand der öffentlichen Anhörung zum Masernschutzgesetz ist auch ein Änderungsantrag der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken. „Mit dem Vorstoß der Regierungsfraktionen würden mehr Menschen erreicht und für das Impfen sensibilisiert – das ist sehr positiv“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Dabei sei es sinnvoll, zunächst im Rahmen einer Erprobungsphase mit Modellprojekten zu starten.
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