Die Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen macht den Weg frei für Online-Sozialwahlen 2023. Die Verwaltungsräte von TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH, hkk und HEK haben die notwendigen Satzungsänderungen für die Stimmabgabe via Internet beschlossen. Damit rückt die Einführung von Onlinewahlen bei den sechs Ersatzkassen ein gutes Stück näher. Nach dem Willen der Selbstverwaltung sollen die 22 Millionen Wahlberechtigten der Ersatzkassen in drei Jahren neben der Briefwahl erstmals auch online abstimmen können, wer ihre Interessen in den wichtigsten Entscheidungsgremien der Kassen vertritt.
Selbstverwaltung steht zum Großprojekt Online-Sozialwahlen
„Die Soziale Selbstverwaltung der Ersatzkassen ist bereit für die Modernisierung der Sozialwahl, das machen die Beschlüsse aller sechs Verwaltungsräte einmal mehr deutlich. Die Wahl ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Selbstverwaltung und für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen“, erklärte Uwe Klemens, Verbandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek).
Der Bundestag hatte im Mai 2020 ein Gesetz beschlossen, wonach die gesetzlichen Krankenkassen 2023 erstmals im Rahmen eines Modellprojektes Online-Sozialwahlen durchführen können (7. SGB-IV-Änderungsgesetz). Die Reform ist zum 1. Juli in Kraft getreten. Den Satzungsänderungen der Ersatzkassen muss noch das Bundesamt für Soziale Sicherung zustimmen. Bis zur Durchführung von Online-Sozialwahlen sind im Anschluss weitere Schritte nötig. Unter anderem muss eine Arbeitsgemeinschaft der Kassen gegründet werden. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) muss bis 30. September eine Rechtsverordnung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Richtlinie über die technischen Rahmenbedingungen und Datensicherheitskonzepte vorlegen.
Drittgrößte Wahl in Deutschland
Die Ersatzkassen haben sich gemeinsam mit der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen, Rita Pawelski, lange für die Einführung von Online-Sozialwahlen eingesetzt. Gesundheitsminister Jens Spahn hat sich intensiv für die Einführung starkgemacht. Und auch die Versicherten der Ersatzkassen sprechen sich mehrheitlich für Online-Sozialwahlen aus. Laut einer Forsa-Umfrage des vdek von 2019 sind zwei Drittel (64 Prozent) für die Einführung. Die Sozialwahlen finden alle sechs Jahre statt. Sie ist nach Bundestags- und Europawahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Allein bei den Ersatzkassen sind rund 22 Millionen Wahlberechtigte aufgerufen, ihre Stimme abzugeben.
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