Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) unterstützt das von der Politik geplante Krebsregisterdatengesetz, mit dem ein zentrales Krebsregister für Deutschland eingeführt werden soll. „Ein Krebsregister, in dem Daten aus den bestehenden Landeskrebsregistern zusammengeführt werden, eröffnet große Chancen für die medizinische Forschung. Damit lassen sich wertvolle Erkenntnisse gewinnen, die die Versorgung der Betroffenen verbessern und womöglich viele Leben retten können“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, anlässlich der heutigen Fachanhörung des Gesetzes im Bundesgesundheitsministerium (BMG).
Der vdek fordert ein zentrales Krebsregister bereits seit vielen Jahren, das jetzt geplante Register ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nach Ansicht des vdek sollten aber auch Daten der gesetzlichen Krankenkassen in das Register einfließen. So ließe sich unter anderem aufzeigen, ob die langjährige Einnahme von Medikamenten Einfluss auf das Entstehen von Krebserkrankungen hat.
Mehrfachzahlungen sind unnötige Belastung der Solidargemeinschaft
Kritisch bewertete Elsner die Regelungen zur Vergütung der Landeskrebsregister. Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass jedes Krebsregister die Krebsregisterpauschale erhält, wenn es Daten über eine krebskranke Person entgegennimmt. Derzeit erhält allein das Register die Vergütung, bei dem der Patient erstmals gemeldet wurde. Eine derartige Mehrfachzahlung der Pauschale bedeute eine unnötige Belastung der Solidargemeinschaft, so die vdek-Vorstandsvorsitzende. Statt einer Mehrfachzahlung der Pauschale sollten die klinischen Krebsregister dafür Sorge tragen, dass der digitale Datenaustausch untereinander funktioniert. Damit könne der Abstimmungsaufwand gering gehalten werden.
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