Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat ein Eckpunktepapier für eine Reform der Krankenhäuser vorgelegt, welches die Basis für weitere Gespräche mit den Ländern ist. Nach Auffassung des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) gehen die Maßnahmen in die richtige Richtung, um die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern. Für Patientinnen und Patienten kann so mehr Transparenz über das Leistungsangebot der Krankenhäuser entstehen. „Die Menschen müssen 100-prozentig darauf vertrauen können, im richtigen Krankenhaus, qualitativ hochwertig und mit ausreichendem Fachpersonal behandelt zu werden“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Wichtige Voraussetzung sei aber auch, dass die Versorgung sich unter dem Strich nicht verteuere. Das größte Problem sei in Zukunft aber, genügend Fachkräfte zu finden.
Qualität durch Leistungsgruppen und bundeseinheitliche Qualitätskriterien sicherstellen
Um die Qualitätsziele zu erreichen, teilt der vdek den Ansatz, entsprechend dem NRW-Modell die Versorgung künftig nach Leistungsgruppen zu gestalten und für diese bundeseinheitliche Qualitätskriterien zu definieren. Dies sei zwingend notwendig, um flächendeckend gleiche Qualitätsstandards zu etablieren, so Elsner. Wenn die Reform tatsächlich funktionieren solle, sei eine Einbeziehung der Krankenkassen und Krankenhäuser in den weiteren Umsetzungsprozess zwingend erforderlich.
Vorhaltekostenfinanzierung muss erlösausgleichsneutral gestaltet werden
Die Vorhaltekosten-Finanzierung ist nach Auffassung des vdek ein richtiger Schritt, um den Druck der Krankenhäuser zur Leistungsausweitung zu vermeiden. Es müsse aber bei der Kalkulation der Vorhaltekosten nach Qualitätsgesichtspunkten sichergestellt sein, dass die Finanzierung in den verschiedenen Phasen der Einführung tatsächlich erlösausgleichneutral erfolgt und die heutigen Fallpauschalen (DRGs) – wie im Eckpunktepapier beschrieben – entsprechend abgesenkt werden. „Vorhaltekosten müssen zwingend an Qualität gebunden sein. Dabei gilt der Grundsatz: erst Ermittlung der Qualität, dann Festlegung der Vorhaltekosten“, so Elsner.
Mehr Transparenz durch Einführung von Krankenhaus-Versorgungslevels
Auch wenn die Krankenhaus-Levels bei der der Zuordnung der Leistungsgruppen keine abschließende Rolle mehr spielen sollen, sei es wichtig, aus Transparenzgründen an ihnen festzuhalten, so der vdek. Die Unterscheidung nach Level Ii (Grundversorgung mit integrierter ambulant/stationärer Versorgung), Level In (Grundversorgung mit Notfallstufe I), Level II (Regel- und Schwerpunktversorgung mit Notfallstufe II) sowie Level III (Maximalversorgung mit Notfallstufe III) gibt Patientinnen und Patienten eine erste Orientierung über die Qualität des Leistungsangebots. Positiv sei, dass bei der Definition der Levels auf das System der Notfallstufen des Gemeinsamen Bundesausschusses zurückgegriffen werden soll.
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