Zum Konzept der Regierungskommission zur Reform des Rettungsdienstes und der Notfallversorgung erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Es ist wichtig, dass die Regierungskommission nun auch Vorschläge für eine Reform des Rettungsdienstes als Teil der Reform der Notfallversorgung vorgelegt hat. Die Probleme der Notfallversorgung können nur gelöst werden, wenn die verschiedenen Säulen – ambulanter, stationärer und rettungsdienstlicher Bereich – Hand in Hand zusammenarbeiten und der Rettungsdienst als gleichberechtigte Säule der Notfallversorgung angesehen wird.
Wir unterstützen zudem die Vorstellungen der Regierungskommission, die bisher unterschiedlichen Rettungsdienststrukturen in den einzelnen Bundesländern zu harmonisieren sowie transparenter und patientenzentrierter zu gestalten. Auch die Stärkung der telemedizinischen Versorgung ist ein wichtiger Impuls. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wie einheitliche Standards in der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sowie einheitliche Vorgaben für Mindestpersonalausstattung, die Festlegung von Qualifikationsanforderungen oder die Erweiterung der Kompetenzen für das Personal sind geeignete Maßnahmen, um diese Ziele zu erreichen. Auch die bessere Steuerung der Patientinnen und Patienten über ein digitales Ressourcenregister und die straffere Koordinierung der Leitstellen mit einem Richtwert von einer Million Einwohner sind notwendig, um die Strukturen effizienter zu gestalten.
Folgerichtig ist es auch, dass die Regelungen des Rettungsdienstes zukünftig im Sozialgesetzbuch mit einer eigenständigen Norm kodifiziert werden sollen, welche die verschiedenen Aspekte der Notfallversorgung berücksichtigt.
Eine wirkliche Idee, um den gordischen Knoten zu lösen zwischen der Zuständigkeit von Ländern und Kommunen für den Rettungsdienst auf der einen Seite und der notwendigen bundeseinheitlichen Standardisierung auf der anderen Seite, findet man in den Empfehlungen der Regierungskommission leider weiterhin nicht.
Es kommt jetzt entscheidend auf die Umsetzung an. Zwingend notwendig ist es, die Überlegungen zur Reform des Rettungsdienstes mit den generellen Reformen zur Verbesserung der Notfallversorgung und der Krankenhausreform zu synchronisieren. Dazu gehört die geplante flächendeckende Errichtung von Integrierten Leitstellen (ILS) und die Errichtung von Integrierten Notfallzentren (INZ) an geeigneten Krankenhäusern.“
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