Anlässlich des zehnjährigen Bestehens des Patientenrechtegesetzes fordert Uwe Klemens, ehrenamtlicher Vorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek), den Unterstützungsanspruch durch die Krankenkasse bei Behandlungsfehlern auch auf schadhafte Medizinprodukte zu beziehen. Seit Inkrafttreten des Gesetzes 2013 werden Versicherte bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen verpflichtend von ihrer Krankenkasse unterstützt, beispielsweise bei nicht fachgerecht eingesetzten Herzschrittmachern oder künstlichen Gelenken. Ist aber das Medizinprodukt selbst fehlerhaft, gibt es kein Recht auf Unterstützung durch die Krankenkasse. Dieser Missstand sollte im Interesse der Patientinnen und Patienten schnell korrigiert werden, so der Versichertenvertreter.
„Eine nicht erfolgreich verlaufene OP verursacht viel Leid bei den Patientinnen und Patienten – egal, ob der Grund ein Behandlungsfehler oder ein schadhaftes Medizinprodukt ist. Zudem braucht es viel Kraft und Expertise, Schadensersatzansprüche einzufordern.“ Das Patientenrechtegesetz habe bei Streitfällen infolge von Behandlungsfehlern eine große Verbesserung für die Versicherten gebracht. Nun sei es an der Zeit, dieses Recht auch verbindlich für Medizinprodukte festzuschreiben.
Risikomeldungen bei Medizinprodukten nehmen zu
Zu Medizinprodukten zählen neben einer Vielzahl von Implantaten auch Infusionen, Verbandsstoffe und Röntgengeräte. In den vergangenen zwanzig Jahren wurden etwa 135.000 Medizinprodukte erstmals zugelassen. Parallel dazu nehmen auch die Auffälligkeiten bei Medizinprodukten zu: Die Zahl sogenannter Risikomeldungen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat sich in zehn Jahren von etwa 8.200 auf über 32.000 fast vervierfacht.
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