Erste Lesung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz im Bundestag

Elsner zum GVSG: Ambulante Versorgung stärken, nicht verteuern

Anlässlich der ersten Lesung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes (GVSG) im Bundestag am 28. Juni 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Um die ambulante Versorgung zukunftssicher aufzustellen, brauchen wir neue Ideen und Versorgungskonzepte. Diese sollten sowohl die veränderten Versorgungsbedarfe der Menschen, den zunehmenden Fachkräftemangel gerade in ländlichen Regionen, aber auch die begrenzten finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Blick haben. Das GVSG wird diesen Anforderungen nur ansatzweise gerecht, es sollen aber wichtige Steuerungsinstrumente aufgegeben werden. Deshalb ist das Parlament jetzt gefordert, hier nachzubessern.

Vor allem die geplante Entbudgetierung der hausärztlichen Leistungen ist nachgewiesenermaßen kein taugliches Mittel für die Stärkung der Versorgung in ländlichen Gebieten. Es würden vorwiegend städtische Regionen profitieren. Allein diese Regelung wird die Versicherten und Arbeitgeber in der GKV jährlich 300 Mio. Euro zusätzlich kosten. Auch der Verzicht auf einen Großteil der Wirtschaftlichkeitsprüfungen durch Einziehen einer Prüfungsgrenze ist ein falscher Anreiz. Vor dem Hintergrund der extrem angespannten Finanzlage der GKV sind solche Instrumente weder zeit- noch sachgerecht.

Patientenorientierung und digitale Vernetzung weiter ausbauen

Eine positive Wirkung kann dagegen die im Gesetz vorgesehenen jahresbezogene Chronikerregelung haben. Sie ersetzt die quartalsbezogene Abrechnung und kann dazu führen, dass nicht notwendige Arztbesuche entfallen. Die Zahlung einer Vorhaltepauschale an die Arztpraxen ist richtigerweise an Bedingungen geknüpft, die die Versorgung verbessern, wie regelmäßige Hausarztbesuche oder bedarfsgerechte Öffnungszeiten.

Um den Zugang der Patientinnen und Patienten zur Versorgung zu verbessern, sollten die Möglichkeiten der Digitalisierung konsequenter genutzt werden. Online-Terminbuchung und Videosprechstunden sollten verpflichtend eingeführt und Telekonsile ausgebaut werden. Auch die Delegation von ärztlichen Leistungen auf andere qualifizierte Fachkräfte würde erheblich dazu beitragen, das ärztliche Personal zu entlasten.

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