Anlässlich der fachlichen Anhörung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 29. April 2024 erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Ziel der Klinikreform sollte sein, die Versorgung durch mehr Qualität und Wirtschaftlichkeit und eine stärkere Konzentration und Spezialisierung der Krankenhäuser zu verbessern. Wir Ersatzkassen haben große Zweifel, dass dies mit dem vorliegenden Referentenentwurf gelingen wird. Die Klinikreform mutiert zu einem Krankenhausverteuerungsgesetz, welches bestehende Krankenhausstrukturen konserviert, die Versorgung qualitativ nicht verbessert, aber erheblich verteuert. Die Leidtragenden sind die Beitragszahlenden in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Versicherten und Arbeitgeber, die mit steigenden Beitragssätzen in Höhe von bis zu 0,3 Prozentpunkten allein durch dieses Gesetzesvorhaben rechnen müssen. Damit die Klinikreform die anfänglich gesetzten Ziele einer modernen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung erreicht, brauchen wir umfassende Korrekturen.
Qualitätsvorhaben sind bei weitem nicht ausreichend
Wir brauchen dringend mehr Verbindlichkeit bei der Definition von bundesweit einheitlichen Leistungsgruppen und Qualitätsstandards nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Nur so kann der Umbau der Krankenhauslandschaft nach Qualität gelingen. Doch davon verabschiedet sich der Gesetzgeber immer mehr. Die konkrete Ausgestaltung der Leistungsgruppen soll nun durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden. Somit ist zu befürchten, dass die Qualitäts- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen verwässert und nicht die bundespolitisch gewünschte Steuerungswirkung erzielen werden.
Das Gesetz sieht darüber hinaus vor, dass die für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörden Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen, selbst wenn deren Qualitätskriterien nicht vollständig erfüllt sind. Die Anforderungen der Struktur- und Qualitätsvorgaben bleiben hinter den G-BA-Qualitätskriterien zurück. Die zusätzlichen Leistungsgruppen der Notfallmedizin, Intensivmedizin etc. sind nicht hinreichend ausgestaltet und lassen zahlreiche Ausnahmeregelungen zu. Darüber hinaus können Qualitätsvorgaben durch Kooperationen mit anderen Standorten umgangen werden. Nicht akzeptabel ist zudem, dass bei der Weiterentwicklung der Qualitätskriterien für die Leistungsgruppen allein die Länder und das BMG zuständig sein sollen. Die gemeinsame Selbstverwaltung hat lediglich eine beratende Funktion.
Finanzierungsregelungen der Krankenhausreform inakzeptabel
Den geplanten Umbau der Krankenhauslandschaft durch einen 50 Milliarden umfassenden Transformationsfonds zu finanzieren, der zur Hälfte von der GKV getragen werden soll, lehnen wir ab. Eine Krankenhausstrukturreform ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die der Staat zuständig ist. Sich hierfür aus GKV-Beitragsgeldern zu bedienen, ist eine Zweckentfremdung und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Es ist deshalb auch nicht akzeptabel, dass die private Krankenversicherung (PKV) nicht beteiligt werden soll.
Das Reformvorhaben ist durch die geplante Anhebung der Landesbasisfallwerte und weiterer Vergütungsregelungen und die massiven Einschränkungen bei der Rechnungsprüfung mit hohen zusätzlichen Belastungen für die Versicherten und Arbeitgeber verbunden. Insgesamt rechnen wir mit Ausgabensteigerungen durch das KHVVG von etwa 5,8 Milliarden Euro. Ohne eine grundsätzliche Kurskorrektur führt die von der Politik versprochene große Reform lediglich zu hohen Beitragssatzsteigerungen, ohne nachhaltige Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten zu bringen.“
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