Fachanhörung GVSG

Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz löst keine Versorgungsprobleme – übrig bleibt eine teure Honorarreform zu Lasten der GKV

Zur Fachanhörung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) am 6. Mai 2024 sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz hält bei weitem nicht, was es verspricht. Statt die ambulante Versorgung in der Stadt wie auf dem Land strukturell besser aufzustellen, wird die Reform weitgehend reduziert auf eine Reform der hausärztlichen Vergütung mit vollständiger Entbudgetierung und der Bonifizierung der hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Diese Maßnahmen werden keine spürbare Verbesserung der Versorgung bringen, sie aber deutlich verteuern. Summa summarum rechnen wir mit Mehrausgaben von mindestens 500 Millionen Euro. Das wird die Beitragszahlenden weiter belasten. Positiv ist, dass im Zuge der Ressortabstimmung auf weitere kostentreibende Angebote ohne nennenswerten Mehrwert für die Versicherten, etwa Gesundheitskioske, verzichtet wurde. Richtig war auch, die Finanzierung weiterer Medizinstudienplätze zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zurückzunehmen. Dies ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und durch den Staat zu finanzieren. Einen tatsächlichen Bedarf gibt es aber an einer besseren Vernetzung der Versorgung in strukturschwachen Regionen. Dieses Ziel verfolgen die Ersatzkassen mit ihrem Konzept der Regionalen Gesundheitszentren (RGZ).

Vollständige Entbudgetierung ist der falsche Weg

Bereits jetzt werden in den meisten Regionen, hauptsächlich im ländlichen Bereich, die erbrachten hausärztlichen Leistungen vollständig vergütet. Zum Teil werden die zur Verfügung gestellten Mittel auch gar nicht ausgeschöpft. Budgetierung kommt vor allem in Ballungsgebieten zur Anwendung. Es ist daher nicht nachvollziehbar, gerade dort die Vergütung zu verbessern, wo bereits eine Überversorgung besteht. Statt einer Entbudgetierung, durch die geschätzt 300 Millionen Euro per Gießkanne verteilt würden, braucht es zielgenaue Instrumente, um die Versorgung nach Bedarf zu steuern.

Keine Ausweitung der Bonusregelung für HZV

Auch die beabsichtigten verpflichtenden Bonuszahlungen von 30 Euro pro Patientin oder Patient für die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) sind ein Irrweg. Bereits jetzt gibt es die Möglichkeit, HZV-Verträge durch eine Bonuszahlung zu fördern, wenn sie mit Effizienzsteigerungen einhergehen. Die Praxis zeigt jedoch, dass das Gegenteil der Fall ist. Die Verträge verursachen sogar höhere Kosten. Legt man allein die aktuellen Teilnehmendenzahlen von über sechs Millionen Versicherten zugrunde, entstünden der GKV jährliche Mehrkosten von über 180 Millionen Euro. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten durch den geplanten Bonusanreiz massiv ansteigen würden. Zielsetzung für die Teilnahme an der HZV soll in erster Linie ein reell erlebter Versorgungsmehrwert für die Versicherten sein. Hier braucht es keine ergänzenden finanziellen Anreize.“

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