Kabinettsentscheidung zu vertraulichen Erstattungspreisen

vdek: Geheime Erstattungsbeträge für patentgeschützte Arzneimittel verteuern die Versorgung und bringen keinen Mehrwert für die Versicherten, Regelung streichen

Zum anstehenden Kabinettsbeschluss der Bundesregierung für ein Medizinforschungsgesetz (MFG) am 27. März 2024 sagt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):

„Wir Ersatzkassen rufen die Bundesregierung noch einmal nachdrücklich dazu auf, von den geplanten vertraulichen Erstattungsbeträgen bei neuen patentgeschützten Arzneimitteln im Medizinforschungsgesetz abzurücken. Dieser Weg verbessert keinesfalls die Liefersicherheit von Arzneimitteln und damit die Versorgung der Patientinnen und Patienten. Stattdessen wird die Versorgung teurer, weil bewährte Steuerungsinstrumente, wie die Wirtschaftlichkeitsprüfungen oder die Importförderklausel an Wirkung verlieren, wenn Ärzte und Apotheken keine Auswahl zugunsten wirtschaftlicher Arzneimittel treffen können. Der Aufbau eines komplizierten Rückerstattungsverfahrens beim GKV-Spitzenverband konterkariert zudem den von der Politik propagierten Bürokratieabbau. Am Ende zahlen mit diesem Konjunkturprogramm für die Pharmaindustrie wieder die Versicherten und Arbeitgeber die Zeche – mit höheren Beitragssätzen.“

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