Zum heutigen Kabinettsbeschluss für ein Gesetz zur Reform der Notfallfallversorgung (NotfallGesetz) erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
„Die seit langem von vielen Playern des Gesundheitswesens geforderte Notfallreform rückt mit dem Kabinettsbeschluss ein Stück näher. Es ist gut, dass nun laut Kabinettsfassung flächendeckend in Deutschland Integrierte Notfallfallzentren (INZ) an ausgewählten Krankenhausstandorten errichtet werden sollen, womit die Patientinnen und Patienten in das richtige Behandlungssetting gesteuert werden. Die gemeinsamen ambulant-stationären Tresen können entscheidend dazu beitragen, dass die Menschen nicht unnötig stationär behandelt und die Notaufnahmen der Krankenhäuser entlastet werden. Auch die Möglichkeit zur Errichtung von gemeinsamen Gesundheitsleitsystemen, die alle Anrufe der Rettungsdienstleitstelle (112) und der Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen (116117) entgegennehmen und an einen geeigneten ambulanten oder stationären Notdienst vermitteln, ist ein wichtiger Baustein, um den Patientinnen und Patienten den Zugang zur Notfallversorgung zu erleichtern.
Die Maßnahmen reichen jedoch bei weitem nicht aus, um die Notfallversorgung strukturell besser aufzustellen und teure sowie intransparente Doppelstrukturen abzubauen. Was noch fehlt, ist eine weitere strukturelle Reform des Rettungsdienstes, um nun nicht einfach ein neues Notfallangebot neben die vorhandenen zu setzen, sondern eine durchgängige Veränderung der Behandlungspfade in der Notfallversorgung zu organisieren.
Kompetenzen für Gesundheitsleitstellen ausbauen, Rettungsdienst im SGB V verankern
Das bedeutet für uns Ersatzkassen zum einen, die Kompetenzen der Gesundheitsleitstellen deutlich zu erweitern und sie bundesweit auch verpflichtend einzuführen. Neben dem Rettungsdienst- oder Notfalleinsatz sollten diese auch die pflegerische und psychosoziale Notfallversorgung übernehmen. Gerade im psychosozialen Bereich fehlen hierzulande flächendeckende Krisenhilfe-Infrastrukturen, sodass Menschen häufig nicht die richtige Behandlung am richtigen Ort bekommen. Hier brauchen wir entsprechend geschultes Personal, das beratend tätig sein kann. Ein gutes Vorbild ist Dänemark, wo bereits entsprechende Strukturen erfolgreich etabliert sind.
Um einheitlichere Rettungsdienststrukturen mit klar definierten Qualitätsstandards und Zuständigkeiten in ganz Deutschland zu schaffen, sollte der Rettungsdienst im SGB V verankert werden. Nur so kann die Versorgung auch in Hinblick auf den Fachkräftemangel flächendeckend besser gesteuert und der Kostenexplosion Einhalt geboten werden. So stiegen die Ausgaben im Rettungsdienst in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 4,4 Milliarden Euro im Jahre 2013 auf 8,7 Milliarden Euro 2023. Unwirtschaftliche Strukturen mit immer mehr Geld der Beitragszahlenden zu finanzieren, das können wir uns nicht mehr leisten.“
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